In einem durch die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Verfahren vor dem Landgericht Kiel hat die Förde Sparkasse die geltend gemachten Ansprüche des Mandanten nach Widerruf eines Darlehensvertrages außergerichtlich erfüllt. Neben der Rückzahlung der durch den Mandanten erbrachten Vorfälligkeitsentschädigung leistete die Sparkasse zudem den geltend gemachten Nutzungsersatz an den Mandanten und übernahm die Gerichtskosten.
Der Mandant der Kanzlei Helge Petersen & Collegen hatte im Jahr 2007 einen Immobiliendarlehensvertrag mit der Förde Sparkasse geschlossen. Im Jahr 2016 hatte der Mandant den Widerruf des Darlehensvertrages erklärt. Die Förde Sparkasse hat dem Mandanten daraufhin mitgeteilt, dass sie den Widerruf als unbegründet zurückweisen würde. Der Darlehensvertrag wurde im weiteren Verlauf abgelöst, wobei der Mandant erklärte, dass er nicht auf seine möglichen Rechte aufgrund des erklärten Widerrufs verzichten werde.
Daraufhin wandte sich der Mandant an seine vormaligen Rechtsanwälte, um seine Forderungen gegenüber der Förde Sparkasse durchzusetzen. Eine außergerichtliche Lösung wurde nicht erzielt, die Förde Sparkasse hat die Ansprüche des Mandanten weiterhin abgelehnt.
Daraufhin hat der Mandant die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen mit der gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche beauftragt. Im Rahmen der durch die Kanzlei eingereichten Klage vor dem Landgericht Kiel wurde die Rückforderung der durch den Mandanten geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung sowie Nutzungsersatz geltend gemacht.
Kurzzeitig nach Einreichung der Klage hat die Förde Sparkasse über deren Rechtsanwälte erklärt, dass der klageweise geltend gemachte Betrag nebst Zinsen an den Mandanten erstattet wird. Zudem hat die Förde Sparkasse eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben.
Der Mandant erhielt daraufhin die von ihm geleistete Vorfälligkeitsentschädigung sowie den geltend gemachten Nutzungsersatz von der Förde Sparkasse. Die Gesamtforderung lag bei über 20.000,00 €. Darüber hinaus hat die Förde Sparkasse die Gesamtkosten des gerichtlichen Verfahrens getragen.
Auch test.de berichtet über das Urteil gegen die Förde Sparkasse: –> mehr erfahren
Haben auch Sie einen Darlehensvertrag im Zeitraum vom 01. November 2002 bis 10. Juni 2010 abgeschlossen, diesen bereits bis zum 21.06.2016 widerrufen und benötigen anwaltlichen Rat bei der Durchsetzung Ihrer Rechte?
Haben Sie einen nach dem 10.06.2010 einen Darlehensvertrag abgeschlossen und möchten diesen auf dessen Wirksamkeit hin überprüfen lassen? Zu diesem Thema steht Ihnen Rechtsanwalt (Anm. d. Red: ehem. Mitarbeiter) zur Verfügung.
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
Wir kümmern uns um Ihr Recht:
Ich möchte kostenfrei und unverbindlich meine Möglichkeiten prüfen lassenIch habe Fragen:
Telefon: 0431 – 260 924 0Foto: privat
Sie suchen weitere Informationen zum Thema? Nutzen Sie unsere Stichwort-Suche:
Hier Newsletter abonnieren!