Am 23.12.2014 konnten wir an zwei Mandanten besondere Weihnachtsgeschenke übergeben.
Mit Teilanerkenntnis – und Schlussurteil vom 23.12.2014 hat das Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 7 O 182/13 einem unserer Mandanten Schadensersatz zugesprochen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ferner konnten wir einem weiteren Mandanten vor dem Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 7 O 193/13 zu einem Vergleich mit einer Quote von 80% auf die eingeklagte Hauptforderung verhelfen. Dieser Vergleich ist rechtskräftig.
Im Übrigen verweisen wir auf unseren Beitrag vom 23.10.2014. Alle drei dort genannten Urteile sind rechtskräftig geworden. Damit liegen unserer Kanzlei insgesamt vier eigene positive Urteile gegen die Postbank Finanzberatung AG vor.
Wir wünschen allen Mandanten frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr 2015.
Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
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