Unser Mandant aus Nordrhein-Westfalen klagte gegen die Rechtsschutz Union vor dem Landgericht München I u.a. auf Gewährung einer Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren und Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Vorangegangen war dieser Klage die Zeichnung der geschlossenen Beteiligung SolEs 22 GmbH & Co KG, die dem Mandanten in 2010 durch Berater der Postbank Finanzberatung AG angedient wurde. Hier legte der Mandant 42.000,00 Euro an. Der Mandant lässt sich aufgrund fehlerhafter Anlageberatung durch Rechtsanwalt Christian Hensel aus der Hamburger Niederlassung der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertreten.
Die durch die als Prozessbevollmächtige Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen geforderte Deckungszusage wurde durch die Rechtsschutz Union Schaden GmbH mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt.
Aufgrund des vereinbarten Schadensersatz-Rechtsschutzes hat der Mandant die Rechtsauffassung, Anspruch auf Erteilung von Rechtsschutz für das Vorgehen zu haben und reichte die Klage gegen die Rechtsschutz Union Schaden GmbH ein. Im Januar dieses Jahres erließ das Landgericht München I das Urteil und erteilte der Rechtsauffassung der Beklagten eine deutliche Absage.
Das Urteil verpflichtet die Rechtsschutz Union Schaden GmbH zur Deckung für das gerichtliche Verfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG in I. Instanz zu gewähren.
In einem weiteren unserer Fälle verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main die Rechtsschutz Union Schaden GmbH November 2017 ebenfalls zur Deckung eines gerichtlichen Verfahrens für unsere Mandantin, die aufgrund von Falschberatung gegen die Postbank Finanzberatung AG klagt.
Sie hatte die geschlossenen Fonds BVT-BP Top Select Fund III Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG & BVT-PB Top Select Fund III Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, MT „KING DOUGLAS“ Tankschifffahrts GmbH & Co. KG & MT „KING DANIEL“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV GmbH & Co. KG bei der Postbank Finanzberatung AG gezeichnet. Die Rechtsschutz Union Schaden GmbH hat gegen beide Urteile Berufung eingelegt, wir werden Sie über den weiteren Verlauf der Verfahren informieren.
Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist der Meinung, dass Rechtsschutzversicherungen häufig rechtsirrig Deckungszusagen ablehnen und führt Verfahren gegen verschiedene Rechtsschutzversicherungen.
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
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