Urteil des Landgerichts Heidelberg: Rückabwicklung der geschlossenen Beteiligung SolEs 22 GmbH & Co. KG
Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertritt im aktuellen Fall einen Mandanten gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG.
2010 zeichnete der damals 60-Jährige Mann aus Baden-Württemberg den geschlossen Solarfonds SolEs 22 GmbH & Co. KG. Sein Bestreben war es, sein Vermögen von 25.000 EUR sicher anzulegen und jederzeit Zugriff auf das Kapital zu haben. Dies brachte der Anleger gegenüber dem Berater auch deutlich zum Ausdruck. Der Berater der MLP Finanzdienstleistungen AG stellte ihm die geschlossene Beteiligung als nachhaltige Investition in die Zukunft dar, die absolut sicher sei. Auch eine Rückgabe wegen persönlicher Notfälle, wie beispielsweise Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit wäre jederzeit möglich.
Das Landgericht Heidelberg kam zutreffend zum dem Ergebnis, dass der Berater nicht ausreichend über die Verlust- und Haftungsrisiken der Beteiligung an geschlossenen Solarfonds aufgeklärt hat. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (GBH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041).
Durch das Urteil wurden dem Mandanten seine Anlagesumme sowie Zinsen zugesprochen. Zudem wurde er von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der von ihm in 2010 gezeichneten Beteiligung resultieren.
Update 12.07.2017: Das Urteil ist rechtskräftig.
Rechtsanwalt Björn-Michael Lange, der den Mandanten vertritt, ermutigt alle Anleger, die ähnliche geschlossene Beteiligungen gezeichnet haben, den Sachverhalt prüfen zu lassen.
Wir werden weiter berichten.
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