Nichts Böses ahnend hatte unser Mandant sich im Jahr 2008 vertrauensvoll an seine Hausbank, die Sparkasse Aachen, gewandt und nach einer Kapitalanlage gefragt, die in US-Dollar notiert und etwas mit Öl zu tun hat. Per E-Mail unterrichtete die Sparkasse ihn, dass nach erfolgter Prüfung durch die WestLB nunmehr der Vertrieb des Beteiligungsangebotes MPC Deepsea Oil Explorer gestartet sei. Der Fonds erfreue sich einer hohen Nachfrage, eine Resverierung sei für maximal drei Wochen möglich.
Der E-Mail beigefügt war eine zweiseitige Kurzübersicht, in welcher auf den wachsenden Bedarf der Welt an Öl und Gas hingewiesen wurde, den es zu sichern gelte. Es gehe um die Investiton in eine Erkundungsplattform, mit der in den Tiefen der Ozeane nach neuen Öl- und Gasvorkommen gesucht werde und die bereits für sieben Jahre an die Petrobras, einen der weltgrößten Mineralölkonzerne, verchartert sei. Weder gab es irgendwelche Risikohinweise, noch wurde dem Mandanten der zu der Kapitalanlage gehörende Emissionsprospekt ausgehändigt. So entschied sich unser Mandant, einen Betrag von insgesamt USD 31.500 inklusive eines 5%-igen Agios anzulegen.
Die Kapitalanlage hat sich zwischenzeitlich als ein Totalverlust erwiesen, bei welchem die Anleger ihre gesamte Einlage verloren haben.
Da sich unser Mandant von der Sparkasse Aachen fehlerhaft beraten fühlte und diese zu einer außergerichtlichen Regulierung nicht bereit war, hat die Kanzlei Helge Petersen & Collegen im Juni 2018 Klage eingereicht. Obwohl in dem Prozess unstreitig geworden war, dass eine mündliche Risikoaufklärung nicht erfolgt ist und auch der Emissionsprospekt, in dem über mehrere Seiten Risiken beschrieben werden, nicht ausgehändigt worden war, hatte das erstinstanzliche Landgericht Aachen die Klage überraschend abgewiesen.
Auf die für unseren Mandanten eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Köln jetzt entschieden, dass das landgerichtliche Urteil aufzuheben und der Klage vollumfänglich stattzugeben sei. Entgegen der Auffassung des Landgerichts Aachen liege ein Beratungsvertrag vor, aus welchem die Sparkasse verpflichtet gewesen wäre, unseren Mandanten sowohl anlage- als auch anlegergerecht zu beraten. Diesen Pflichten sei die Sparaksse Aachen allerdings nicht nachgekommen. Zumindest sei die Beratung nicht objektgerecht erfolgt. Weder habe die Sparkasse den Anleger über die Provisionszahlungen, noch über die mangelnde Fungibilität der Anlage, noch über deren Nachteile und Risiken informiert.
Nach dem Verständnis der Kanzlei Helge Petersen & Collegen hat das OLG Köln der Sparkasse Aachen insoweit ein „Beratungsversagen auf ganzer Linie“ attestiert.
Wir freuen uns mit unserem Mandanten, der nunmehr gegen Übertragung seiner wertlosen Anteile an der MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co.KG an die Sparkasse seinen ursprünglichen Anlagebetrag nebst Verzugszinsen zurückerhält. Darüber hinaus muss die Sparkasse unserem Mandanten sowohl die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstatten, als auch die vollständigen Kosten des zivilgerichtlichen Verfahrens durch zwei Instanzen übernehmen.
Eine Revision gegen das Urteil hat das OLG Köln nicht zugelassen, so dass die Entscheidung rechtskräftig wird, wenn nicht die Sparkasse Aachen noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht.
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