Ein weiterer Erfolg für die Kanzlei Helge Petersen & Collegen: erneutes Urteil gegen die Postbank Finanzberatung AG am Landgericht Hannover in Sachen SolEs 22
In einem Klagverfahren wegen Falschberatung zu der Beteiligung SolEs 22 GmbH & Co. KG vor dem Landgericht Hannover (Az: 7 O 156/14) ist die Postbank Finanzberatung AG am 13.11.2015 durch das Landgericht mit folgendem Tenor verurteilt worden:
Die Mandantschaft der Kanzlei Helge Petersen & Collegen zeichnete über die Postbank Finanzberatung AG am 27.04.2010 die Beteiligung SolES 22 zu EUR 100.000,00 zuzüglich 5% Agio.
Die Beteiligung wurde von unserer Mandantschaft zur Vermögenssicherung, Vermögensdiversifikation, Erzielung von Ausschüttungen und Förderung neuer Energien mit einer Rendite von 7-9% erworben. Über die konkreten Risiken der Kommanditistenhaftung und des Totalverlustrisikos wurde jedoch im Rahmen der Beratung nicht in erforderlicher Weise gesprochen.
Endergebnis des Verfahrens
Es sind EUR 7.000,00 Ausschüttungen an unsere Mandantschaft geflossen. Endergebnis des Verfahren ist, dass unsere Mandantschaft den ausgeurteilten Betrag von EUR 95.500,00 erhält, die Ausschüttungen einbehalten kann, die Beteiligung an die Postbank Finanzberatung AG überträgt und die Kosten des Gerichtsverfahrens durch die Postbank Finanzberatung AG getragen werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
„Das Ergebnis des Verfahrens ist ein weiter schöner Erfolg für die geschädigten Mandanten“, so Fachanwalt Helge Petersen. „Diese rechtskräftige Entscheidung festigt die Regressansprüche unserer übrigen Mandanten gegen die Postbank Finanzberatung AG vor dem Landgericht Hannover sowie bundesweit.“
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Foto: fotolia.de / Paul Hill
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