Die Serie der positiven Urteile für Anleger der Solarfonds vom Emissionshaus Voigt & Collegen nimmt kein Ende.
Ende April entschied das Landgericht Hannover zugunsten unserer Mandanten aus der Schweiz. Er beteiligte sich im Sommer 2010 an der SolEs 22 GmbH & Co. KG, die ihm ein Berater der Postbank Finanzberatung AG empfahl. Zum Zeitpunkt der Zeichnung war der Schweizer 67 Jahre alt und wollte die 10.000 EUR als Altersvorsorge anlegen. Die prognostizierten Ausschüttungen blieben aus. Der Anleger reichte Klage ein und ließ sich von der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertreten.
Das Landgericht Hannover kam zu dem Schluss, dass der Schweizer nicht anlagegerecht beraten wurde.
Im Einzelnen heißt es in dem Urteil:
„Bei der streitgegenständlichen Anlage handelt es sich um ein langfristiges Investment, das zwar möglicherweise nach einer Betriebsdauer von 10 Jahre an die Anbieterin verkauft werden kann/soll, allerdings ohne dass insoweit ein rechtliche bindendes Angebot der Anbieterin vorliegt. Sollte ein solcher Verkauf nach 10 Jahren nicht zustande kommen, läuft die Beteiligung jedoch weiter und für den einzelnen Anleger besteht erst zum 31.12.2035 die Möglichkeit der Kündigung. Letztlich handelte es sich bei der streitgegenständlichen Beteiligung daher um eine Beteiligung, an die der Zeichner grundsätzlich bis zum 31.12.2035, also 25 Jahre gebunden war und die vorher lediglich eingeschränkt auf dem sogenannten Zweitmarkt hätte veräußert werden können.
Die Beklagte war verpflichtet, den Kläger über diese Umstände aufzuklären …“
Das Urteil sprach dem Schweizer seine Anlagesumme von 10.000 EUR nebst Zinsausfallschaden und außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu, die die Postbank Finanzberatung AG bereits an den Mandanten ausgezahlt hat. Er wurde zudem von allen Schäden und Nachteilen, insbesondere Rückforderungsansprüche nach § 172 Abs. 4 HGB, freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der von ihm im August 2010 gezeichneten Beteiligung an der SolEs 22 GmbH Co. KG resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären.
Vielen Anleger in Deutschland und der Schweiz wurden die Solarfonds als sichere Investition verkauft. Wenn Sie zu den Zeichnern gehören, wurde Ihnen dann auch verschwiegen, welche hohen Risiken sich hinter der vermeintlich lukrativen Geldanlage verbergen?
Es handelt sich bei SolEs21 um eine geschlossene Beteiligung und somit um eine hochspekulative Geldanlage. Vermutlich war es jedoch Ihr Ziel, Ihr Geld primär werterhaltend anzulegen oder Ihre Altersvorsorge zu sichern. Dann könnten Sie fehlerhaft beraten worden sein und sind ggf. nur über die Vorteile, nicht aber über die Risiken aufgeklärt wurden.
All diese Punkte können einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank begründen.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Fall rechtlich überprüfen zu lassen.
Unsere Fachkanzlei bietet jedem Anleger eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
Weiter Infos auch unter solarfonds-check.de.
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
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Telefon: 0431 – 260 924 0Foto: eigene Grafik + Pixabay (Justitia)
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