SolEs 21 und CH2 Portfolio Ship 2 –Urteil gegen die Postbank Finanzberatung AG am Landgericht Hannover

Urteil DS Rendite Fonds

Für unsere Mandantin aus Rheinland-Pfalz konnten wir ein teilweise positives Urteil am Landgericht Hannover erzielen. Im Rechtsstreit standen insgesamt fünf geerbte Beteiligungen ihres Mannes vor, die in den Jahren 2009 und 2010 gezeichnet wurden:

  • SolEs 21 GmbH & Co. KG
  • NordCapital Offshore 5 GmbH & Co. KG
  • Glor Music Production II GmbH & Co. KG
  • BVT Games Fund V Dynamic GmbH & Co. KG
  • CH 2 Portfolio Ship No. 2 GmbH & Co. KG

Der Ehemann der Mandantin hatte im Dezember 2009 im Alter von 67 Jahren vier der Beteiligungen am selben Tag gezeichnet. Ungefähr ein Jahr später beteiligte er sich an der fünften Beteiligung. Beide Verkaufsgespräche hinsichtlich der geschlossenen Fonds wurden von einem Berater der Postbank Finanzberatung AG geführt.

Der Anleger hatte in dem Beratungsgespräch deutlich gemacht, dass er keine riskanten Anlagen tätigen möchte und sein angespartes Vermögen als Altersvorsorge für ihn und seine Ehefrau dienen sollte. Über die Risiken der Anlageprodukte habe ihn der Berater nicht hinreichend aufgeklärt.

Eine Beteiligung als sogenannter Kommanditist macht den Anleger zum Unternehmer. Gerade diese Beteiligung ist in vielen Fällen mit erheblichem Fremdkapital finanziert. Deshalb sind solche Anlagen deutlich risikoreicher als Aktien und Aktienfonds. Problematisch bei diesen geschlossenen Beteiligungen ist eben auch, dass es keine einfache Möglichkeit gibt, bei schlechtem Verlauf, diese Anlagen wieder loszuwerden.

Im Herbst 2016 reichte der Anleger Klage gegen die Postbank Finanzberatung AG ein und ließ sich von einem Rechtsanwalt der Hamburger Niederlassung der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertreten. Wenige Monate später verstarb der Mandant und seine Ehefrau erbte die Beteiligungen an den geschlossenen Fonds. Sie führte das Verfahren weiter.
Im August dieses Jahres stellte das Landgericht Hannover fest, dass der Berater teilweise seinen Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist.

Für die anleger- und objektgerechte Beratung ist erforderlich, dass der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich über alle Risiken und Eigenschaften des Anlageobjektes hinweist, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben könnten. Das Landgericht entschied, dass die Postbank Finanzberatung AG in diesem Fall ihre Pflicht verletzte, den Erblasser objektgerecht aufzuklären.

Das Landgericht Hannover entschied in drei der fünf Beteiligungen zugunsten der Mandantin. Für die Mandantin bedeutet dies die Rückzahlung ihres Kapitals sowie die Freistellung von Rückforderungsansprüchen bezogen auf die drei Beteiligungen.

Die Mandantin entschied sich nun für eine Berufung, um auch die Schadensersatzansprüche der beiden abgewiesenen Beteiligungen vor der II. Instanz, dem Oberlandesgericht Celle, durchzusetzen.

Wir werden über den weiteren Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens berichten.


5 Schritte zu Ihrem RechtHier informieren und Chancen bewerten lassen!

Kurzberichte zu Erfolgen und Urteilen der Kanzlei

→ Hier alle Urteile und Erfolge anzeigen

Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung