Auch zum Ende des Jahres 2017 setzte sich die positive Urteilsserie unserer Fachkanzlei in Sachen Postbank Finanzberatung AG fort.
Im aktuellen Fall erzielten wir für unseren Mandanten aus dem Schwarzwald vor dem Landgericht Hannover ein positives Urteil und somit die Rückübertragung seiner geschlossenen Beteiligungen.
Die Rückübertragung bedeutet, der Anleger gibt seine Beteiligung in diesem Fall an die Postbank Finanzberatung AG zurück und erhält seine Anlagesumme ausgezahlt. Zudem wird er von allen Schäden und Nachteilen freigestellt– er wird demnach so gestellt, als hätte er diese Produkte nicht erworben.
Der Mandant zeichnete in den Jahren 2008 bis 2011 u.a. folgende geschlossenen Beteiligungen:
- BVT Games Fund IV Dynamic GmbH & Co. KG
- Alpha Patentfonds III GmbH & Co. KG
- SolEs 21 GmbH & Co. KG
- Aquila Waldinvest III GmbH & Co. KG
- MS „PCE Madeira“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Die Zeichnung dieser Fonds erfolgte im Rahmen von vier Beratungsgesprächen durch einen Berater der Postbank Finanzberatung AG. Anleger und Berater kannten sich bereits langjährig, bevor es zu den Zeichnungen kam. Der Mandant hatte wie viele unserer Mandanten das Ziel, sein Kapital sicher zum Zwecke der Altersvorsorge anzulegen.
Geschlossene Fonds sind jedoch hochspekulative Produkte, die mit einer Reihe von Risiken verbunden sind, die mit den Anlagezielen einer Altersvorsorge nicht vereinbar sind.
Das Landgericht Hannover begründet sein Urteil aus dem November 2017 damit, dass die Postbank Finanzberatung AG ihre Pflicht zur Aufklärung des Anlegers über die Risiken der gezeichneten Beteiligungen verletzt hat. Der Berater habe den Anleger nicht ordnungsgemäß über Risiken aufgeklärt hat.
Durch das Urteil erhält er seine vollständige Anlagesumme (abzüglich bereits erfolgter Ausschüttungen) in Höhe von rund 57.000 EUR zugesprochen.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig, der Anleger hat seine Anlagesumme zum Ende des Jahres 2017 ausgezahlt bekommen.
Rechtsanwalt Christian Hensel aus der Hamburger Niederlassung der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen freut sich für seine Mandantschaft; „Auch dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, gegen die Falschberatung anzugehen.“
Durch unsere für Anleger bundesweit erstrittenen Urteile in den SolEs-Verfahren musste aktuell insgesamt eine Summe von über 1 Mio. Euro zurückgezahlt werden. Die Anleger wurden von Nachhaftungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB freigestellt. Zudem haben wir eine Vielzahl von Vergleichen für unsere Mandanten erwirkt.
Wenn auch Sie Anleger sind und Fragen zur Rückabwicklung Ihrer Finanzanlagen haben – wir helfen Ihnen gerne weiter! Unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung (Ersteinschätzungsformular in 5 Minuten online ausgefüllt) dient dazu, Ihnen konkrete Chancen und Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall aufzuzeigen!
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
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Foto: eigene Grafik / Kopie Urteil
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