Erneut ist die Postbank Finanzberatung AG vor dem Landgericht Hannover wegen Falschberatung bei der Beteiligung SolEs 21 GmbH & Co. KG verurteilt worden.
Die Klägerin hatte 24.000 EUR in die Solarfondsbeteiligung investiert. Durch das Urteil wurden der Frau aus Baden-Württemberg Ihre Anlagesumme sowie Zinsenzugesprochen. Zudem wurde sie von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der von ihr in 2009 gezeichneten resultieren. Diese wären ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten.
Das Gericht stellte fest, dass die Postbank Finanzberatung AG ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist. Der Berater ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedoch verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041).
Eine Anlage in die SolES 21 GmbH & Co. KG ist eine hochspekulative unternehmerische Beteiligung mit erheblichen und besonderen Risiken. Eine Beteiligung als sogenannter Kommanditist macht den Anleger zum Unternehmer. Gerade diese Beteiligung ist mit erheblichem Fremdkapital finanziert. Deshalb sind solche Anlagen deutlich risikoreicher als Aktien- und Aktienfonds. Problematisch bei diesen geschlossenen Beteiligungen ist eben auch, dass es keine einfache Möglichkeit gibt, bei schlechtem Verlauf, diese Anlagen wieder loszuwerden. Auf dem sogenannten Zweitmarkt ist auch die Beteiligung SolES 21 GmbH & Co. KG nur noch einen kleinen Bruchteil der ursprünglichen Summe wert. Aktuell liegt dieser beim SolEs 21 GmbH & Co. KG bei 17% (Stand 21.02.2017 www.deutsche-zweitmarkt.de)
Rechtsanwältin Juliane Rendtorff vom Hamburger Standort der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen freut sich mit der Mandantschaft über das rechtskräftige Urteil. Die Postbank Finanzberatung AG hat den Schadenersatz bereits an die Mandantin ausgezahlt.
Die hohe Anzahl an positiven Urteilen zu den Beteiligungen SolEs 21 GmbH & Co. KG und SolEs 22 GmbH & Co. KG, die die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen erzielt, zeigt, wie gut die Chancen für private Anleger stehen.
Wir ermuntern daher alle Anleger, Ihren Fall im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung überprüfen zu lassen.
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