Reefer-Flottenfonds: positives Urteil gegen Sparda Bank Hamburg eG

Reefer-Flottenfonds: positives Urteil gegen Sparda Bank Hamburg eG

Erneut wehrt sich ein Anleger erfolgreich gegen die Falschberatung. Auch zu Beginn des Jahres 2018 erreichen uns wöchentlich neue positive Urteile für unsere Mandanten.

In dieser Woche urteilte das Landgericht Lübeck zugunsten eines Anlegers des Reefer-Flottenfonds.

50.000 € investierte der Anleger aus Lübeck im Jahr 2006 in den geschlossenen Fonds Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG. Ende 2012 teilte man Anlegern in einem Rundschreiben mit, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen, um den gesunkenen Charterraten entgegenzuwirken. Unser Mandant beteiligte sich nicht an dieser Erhöhung.

Im Herbst 2016 wandte sich dieser Anleger an unsere Fachkanzlei.

Das Landgericht Lübeck kam in dieser Woche zu dem Schluss, dass die Sparda Bank Hamburg eG ihre Aufklärungspflicht verletzt habe. Die hohen Weichkosten des Reefer-Flottenfonds seien aufklärungsbedürftig. Diese Aufklärung sei durch den Berater der Sparda Bank Hamburg eG nicht hinreichend erfolgt.

Durch das Urteil wurde dem Lübecker seine Anlagesumme abzüglich erfolgter Ausschüttungen zugesprochen. Zudem wird er von allen Schäden und Nachteilen, insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB freigestellt – die unmittelbar oder mittelbar aus der in 2006 gezeichneten Beteiligung resultieren. Diese wären ohne die Zeichnung der Beteiligung nicht eingetreten.

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

Die zuständige Rechtsanwältin aus der Hamburger Niederlassung unserer Fachkanzlei freut sich mit der Mandantschaft.
Wenn auch Sie einen geschlossenen Fonds gezeichnet haben sollten und konkret wissen möchten, was wir für Sie tun können, nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung (Ersteinschätzungsformular in 5 Minuten online ausgefüllt)!


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