Nach Beratung durch Postbank Finanzberatung AG in die geschlossene Beteiligung MT „KING EDWARD“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „KING ERIC“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG (König & Cie. Renditefonds 60 – Produktentanker-Fonds II investiert
Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 19.03.2015 (Aktenzeichen 8 O 211/14) entschieden, dass die Postbank Finanzberatung AG unserer Mandantin Schadensersatz leisten muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Juli 2007 hatte unsere Mandantin nach einer Beratung durch die Postbank Finanzberatung AG EUR 15.000,00 zuzüglich 5% Agio in die geschlossene Beteiligung MT „KING EDWARD“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „KING ERIC“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, König & Cie. Renditefonds 60 – Produktentanker-Fonds II investiert. Wie das Gericht nunmehr feststellte, hatte es der Berater der Postbank Finanzberatung AG versäumt, unsere Mandantin über die Vertriebskosten aufzuklären. Diese lagen bei mehr als 15 % und wurden dem Anlagebetrag entnommen. Der Postbank Finanzberatung AG gelang es im Zuge des Prozesses nicht, eine rechtzeitige Übergabe des Emissionsprospekts darzulegen.
In der Folge gelangte das Gericht ohne Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass es unserer Mandantin nicht möglich gewesen sei, sich anhand des Prospektes über die hohen Vertriebskosten zu informieren.
Unsere Mandantin freut sich über folgendes Ergebnis:
Der Anlagebetrag – abzüglich der erfolgten Ausschüttungen – wird erstattet. Die Kapitalanlage wird von der Postbank Finanzberatung AG übernommen und unsere Mandantin wird von Rückzahlungsforderungen der erfolgten Ausschüttungen freigehalten. Die Postbank Finanzberatung AG muss die Kosten des Gerichtsverfahrens und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.029,35 erstatten.
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