Der von der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertretene Anlege erhält seine Anlagesumme zurück. Fachanwalt Helge Petersen: „Auch dieser Fall zeigt, dass die Anleger nicht machtlos gegenüber den Banken sind.“
Der mittlerweile 67 Jahre alte Mandant zeichnete mit seiner Ehefrau 2005 die geschlossene Beteiligung „MTV II British Life GmbH & Co. KG“, die ihm von einem Berater der Postbank Finanzberatung AG angedient wurde. Im Februar 2006 erhöhte der Mandant auf Empfehlung des Beraters seine Beteiligungssumme. Nunmehr legte er insgesamt 25.000 Euro an. Sein Ziel war es, das Geld sicher und ohne Kapitalverlustrisiko anzulegen. Zum 31.12.2012 kündigte er diese Beteiligung und erhielt im Mai des Folgejahres ein sogenanntes Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von nur 15.922,50 Euro ausbezahlt. Den Differenzschaden machte er im gleichen Jahr über die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vor dem Landgericht Hannover wegen falscher Anlageberatung geltend. Nachdem das Landgericht die Klage des Mandanten im August 2016 abwies, urteilte das Oberlandesgericht Celle jetzt zugunsten des Mandanten. Das Urteil begründet sich darauf, dass der Berater seine Pflicht zur objektgerechten Beratung verletzte.
Durch das Urteil erhält der Mandant die Differenz von Anlagesumme und Auseinandersetzungsguthaben zurück, abzüglich der Ausschüttungen zuzüglich der Verzugszinsen. Ebenso wird der Mandant von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der gezeichneten Beteiligung ergeben.
Rechtsanwältin Juliane Rendtorff der Hamburger Niederlassung der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen freut sich mit ihrer Mandantschaft über die guten Nachrichten und über einen weiteren Erfolg im Kampf gegen die Falschberatung.
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