Das Landgericht Hannover verurteilte kürzlich die Postbank Finanzberatung AG zu Schadenersatz in Höhe von rund 33.000 EUR zuzüglich Zinsen.
Dem Mandanten aus Sachsen, der von der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen aus Kiel vertreten wird, wurden in den Jahren 2006 und 2007 durch einen Berater der Postbank Finanzberatung AG zwei Beteiligungen an Schiffsfonds vermittelt. Dabei handelt es sich um den Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG und den MT Cape Beale Tankschiffahrts GmbH & Co. KG. Diese Beteiligungen sind sogenannte geschlossene Beteiligungen, welche aufgrund ihrer Konzeptionen als unternehmerische Beteiligungen und den damit verbundenen, erheblichen Risiken als spekulativ einzustufen sind.
Der heute 50-jährige Mandant wollte sein Vermögen vor allem sicher anlegen. Sein Interesse an höheren Renditen war nachrangig. Trotzdem empfahl ihm der Berater die vorbenannten Schiffsfonds und stellte diese einseitig positiv dar. Vor den Zeichnungen der Beitrittserklärungen wurde der Mandant nicht auf die bei diesem Fonds bestehenden Risiken hingewiesen. So erfolgte unter anderem keine Aufklärung über die Innenprovisionen, die über 15% lagen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Wäre der Mandant vollständig über die Risiken einer geschlossenen Beteiligung informiert worden, hätte er sich nicht beteiligt.
Zu diesem Urteil kam auch das Landgericht Hannover und entschied zugunsten des Mandanten. Die Aufklärungspflichten seien durch die beklagte Postbank Finanzberatung AG verletzt worden.
„Unser Mandant freut sich nun über die Erstattung des Anlagebetrages – abzüglich der erfolgten Ausschüttungen – und von der Freistellung von Rückzahlungsforderungen“ – so Rechtsanwalt Oliver Simsek, der sich mit seinem Mandantschaft über die guten Nachrichten freut.
Die hohe Anzahl an positiven Urteilen, die die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen gegen die Postbank Finanzberatung AG und andere Banken erzielt, zeigen, wie gut die Chancen für private Anleger stehen. Wir ermuntern daher alle Anleger, Ihren Fall im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen zu lassen.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Postbank Finanzberatung AG hat den Schadenersatz bereits an den Mandaten ausgezahlt.
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
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