Landgericht Hannover: Postbank Finanzberatung AG zu Schadensersatz wegen Falschberatung bei Solarfonds SolEs 22 verurteilt
Das Landgericht Hannover verurteilte die Postbank Finanzberatung AG zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 98.000,00 zuzüglich Zinsen an die durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen vertretene Klägerin.
Der Mandantin der Kanzlei wurde im Jahr 2010 durch die Postbank Finanzberatung AG eine Beteiligung an der SolEs 22 GmbH & Co. KG vermittelt. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um einen geschlossene Beteiligung, welche aufgrund ihrer Konzeption als unternehmerische Beteiligung und der damit verbundenen, erheblichen Risiken als spekulativ einzustufen ist.
Das eigentliche Anlageziel der Mandantin war es, eine sichere Altersvorsorge zu tätigen. Empfohlen wurde der Mandantin durch die Postbank Finanzberatung AG jedoch der vorbenannte, spekulative Solarfonds. Die Klägerin wurde vor Zeichnung zudem nicht auf die bei dieser Beteiligung bestehenden Risiken hingewiesen. So erfolgte unter anderem keine Aufklärung über die aufgrund der Kommanditistenstellung der Klägerin bestehende Haftung in Höhe der geleisteten Investitionssumme sowie das damit einhergehende Nachhaftungsrisiko, welches dazu führen kann, dass Anleger erhaltene Ausschüttungen an die Beteiligungsgesellschaft zurückzahlen müssen.
Emissionsprospekt für die geschlossene Beteiligung SolEs 22 GmbH & Co. KG nicht ausgehändigt
Die Postbank Finanzberatung AG händigte der Mandantin zudem nicht den zu der geschlossenen Beteiligung SolEs 22 GmbH & Co. KG gehörenden Emissionsprospekt aus. Die Mandantin erhielt lediglich eine Werbebroschüre des Emissionshauses Voigt & Collegen.
Aufgrund der unterlassenen Aufklärung über die bei der geschlossenen Beteiligung SolEs 22 bestehenden Risiken verurteilte das Landgericht Hannover die Postbank Finanzberatung AG mit Urteil vom 14.01.2016 zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 98.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Postbank Finanzberatung AG muss die Mandantin ferner von den für das außergerichtliche Tätigwerden der Kanzlei Helge Petersen & Collegen angefallenen Rechtsanwaltskosten freihalten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie auch unsere kostenfreie ErsteinschätzungTelefon: 0431 – 260 924 0
Foto: fotolia.de / dietwalther (Sonnenkollektoren in Spanien/Andalusien)
Sie suchen weitere Informationen zum Thema? Nutzen Sie unsere Stichwort-Suche:
Hier Newsletter abonnieren!