In einem Schlichtungsverfahren wegen Ansprüchen aus Falschberatung bezüglich einer geschlossenen Beteiligung ist ein positiver Schlichtungsspruch gegen die Deutsche Postbank AG ergangen. Hier zeigt sich, dass sich ein Vorgehen gegen die Deutsche Postbank AG lohnen kann.
In einem der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegenden Fall hat nun ein Schlichter zugunsten des Kunden entschieden. Der Schlichter kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Postbank AG verpflichtet ist, dem Kunden den investierten Betrag zu 100 % zuzüglich Agio (Ausgabeaufschlag) aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Anlageberatungsvertrag zurückzuzahlen.
Die Entscheidung wird damit begründet, dass die bei der Beratung verwendeten Unterlagen mit dem Firmenlogo der Postbank versehen worden wären. Hierdurch entstand nach Ansicht des Schlichters bei dem Kunden der Eindruck, dass er durch einen Mitarbeiter der Deutschen Postbank AG beraten worden sei. Die Nichtaufklärung über die durch die Zeichnung der Beteiligung für die Bank anfallenden Provisionen, bzw. Rückvergütungen stelle eine Pflichtverletzung dar, welche kausal für die Anlageentscheidung des Kunden gewesen sei. Dieser machte geltend, dass er die Beteiligung bei Kenntnis der Rückvergütung nicht erworben hätte.
Nach den der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegenden Informationen sieht sich die Deutsche Postbank AG jedoch nicht an die Entscheidung des Schlichters gebunden und hat diese scheinbar abgelehnt. Indes versucht sie augenscheinlich von sich aus den Kunden mit einer Vergleichszahlung in Höhe von ca. 15 % abzuspeisen, obwohl ihm laut Schlichtungsspruch 100 % plus Agio zustehen.
Insofern auch Sie geschlossene Beteiligungen gezeichnet haben, bei denen keine Aufklärung über deren Risiken und die für die Bank anfallenden Provisionen und Rückvergütungen erfolgte, kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Natürlich stehen wir Ihnen auch für den Fall, dass man an Sie mit einem Vergleichsangebot herangetreten ist, beratend zur Seite.