Urteil gegen die Commerzbank AG: Zweitgrößte deutsche Bank konnte nicht nachweisen, dass sie ihre Berater ordentlich geschult hat.
Die Commerzbank scheute in der Vergangenheit nicht davor zurück, ihren Kunden für sie unpassende Anlagen zu vertreiben. Besonders rückte die Commerzbank AG durch den Serienvertrieb der Premium-Management-Immobilienanlagen (PMIA) in den Fokus von Verbraucherschützern.
Denn die Commerzbank AG verkaufte den Anlegern mit dem PMIA ein Finanzprodukt mit doppelten Kosten, dass diese in den meisten Fällen gar nicht gebrauchen konnten, da sie mit dem hausInvest bereits einen soliden und kostengünstigen Immobilienfonds in Ihrem Portfolio hatten.
In einem von Herrn Rechtsanwalt Stefan Jedtberg betreuten gleichgelagerten Fall zu dem Finanzprodukt PMIA, hat nunmehr auch das Landgericht Ellwangen entschieden (Az. 3 O 469/12 – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig), dass die dortige Beraterin der Commerzbank AG die Anlegerin nicht nur falsch beriet und ihr eine Anlage verkaufte, die zu ihren Bedürfnissen nicht passte.
Vielmehr sah das Landgericht den Grund dieser Falschberatung in der vorsätzlich unzureichenden internen Organisation der Commerzbank AG. Die Commerzbank AG konnte nämlich nicht darlegen, dass sie ihre Mitarbeiter fehlerfrei geschult hat. Die Commerzbank AG konnte auch nicht nachweisen, dass sie die richtige Schulung ihrer Mitarbeiter nur versehentlich unterlassen hat, sodass das Gericht davon auszugehen hatte, dass die Commerzbank AG ihre Berater vorsätzlich unwissend ließ.
Besonders bedeutsam ist hier die Tatsache, dass die Beraterin der Commerzbank AG als Zeugin angab, das Verkaufsprospekt zum PMIA nicht einmal gelesen zu haben, obwohl die Commerzbank AG dies von ihren Kunden wie selbstverständlich erwartet hat und heute noch erwartet.
Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist Rechtsanwalt Stefan Jedtberg.
Stefan Jedtberg
Telefon: 0431 – 260 924 16
E-Mail schreiben