Gleich fünf geschlossene Beteiligungen hatte die Postbank Finanzberatung AG der Klägerin und ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Vater empfohlen – vier Beteiligungen an Lebensversicherungsfonds und eine Immobilienbeteiligung.
In erster Instanz hat das Landgericht Hannover der Klage zwar in Bezug auf die allererste Beteiligung an der König & Cie. Britische Leben GmbH & Co.KG sowie die zuletzt gezeichnete Beteiligung an der Bayernfonds Immobilienverwaltung GmbH & Co. Objekt England I KG stattgegeben, aber weitere Ansprüche der Klägerin in Bezug auf die Beteiligungen an der MPC Rendite-Fonds Leben plus V GmbH & Co.KG, der MTV II British Life GmbH & Co.KG sowie der MTV V British Life GmbH & Co.KG abgewiesen. Das OLG Celle als Berufungsgericht hält das Urteil für korrekturbedürftig und hat in Aussicht gestellt, der Klage auch in Bezug auf die drei Beteiligungen stattzugeben, die der Klägerin in der ersten Instanz noch versagt blieben. Damit würde das Obergericht der Argumentationslinie der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen folgen und diese einen weiteren Erfolg gegen die Postbank Finanzberatung AG verbuchen können. „Auch dieser Korrekturhinweis vom OLG Celle zeigt, dass wir mit unserer Rechtsauffassung richtig liegen und das LG Hannover künftig juristisch umdenken muss“, stellt Helge Petersen zufrieden fest.
Hinsichtlich der MPC Rendite-Fonds Leben plus V hatte das Landgericht Hannover unterstellt, dass die Klägerin sich jedenfalls anhand des vor der Zeichnung übergebenen Emissionsprospekts über die Risiken dieser Kapitalanlage hätte informieren können. Das OLG Celle hat dieser Einschätzung widersprochen, da der damalige Berater im Zuge der Beweisaufnahme erklärt hatte, dass er seine Kundin so eingeschätzt habe, dass diese einen ihr übergebenen Prospekt ohnehin nicht gelesen hätte. Nach Auffassung des OLG Celle komme es daher nicht darauf an, ob der Prospekt tatsächlich 17 Tage vor der Zeichnung an die Klägerin ausgehändigt worden war. Wenn der Berater schon erkennt, dass ein Kunde den Prospekt nicht lesen wird, dann genügt es eben nicht, diesen Prospekt einfach nur auszuhändigen. Zudem hat der Berater ausgesagt, dass er selbst die Prospekte nicht vollständig verstanden habe, weshalb das OLG Celle sich veranlasst sah festzustellen, dass Zweifel bestünden, „ob die Beklagte die ihr obliegenden Beratungspflichten überhaupt durch diesen Handelsvertreter erbringen konnte“.
Aufklärung über das Nachhaftungsrisiko wäre erforderlich gewesen
Hinsichtlich des MTV II sowie des MTV V hatte das Landgericht Hannover geurteilt, dass aufklärungsbedürftige Risiken nicht vorlägen. Auch hier musste sich das Landgericht Hannover durch das OLG Celle korrigieren lassen. Nach Auffassung des Berufungsgerichts wäre jedenfalls eine Aufklärung über das Nachhaftungsrisiko erforderlich gewesen, auch wenn die Nachhaftung sowohl für den MTV II als auch für den MTV V auf 5 % des Anlagebetrages beschränkt ist.
Auch wenn das OLG Celle in diesen Fällen noch kein Urteil gesprochen hat, zeigt das Verfahren, dass man sich von einer negativen Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts nicht immer beeindrucken lassen muss, sondern dass derartige Entscheidungen im Berufungsverfahren durchaus gekippt werden können. Bleibt das OLG Celle bei seiner Einschätzung, dann muss die Postbank Finanzberatung AG der Mandantin die Anlagebeträge – abzüglich der bereits erhaltenen Ausschüttungen – ersetzen und diese von der Nachhaftung freihalten, so dass die Mandantin nicht mehr befürchten muss, eines Tages Gelder, die sie aus den Anlagen bereits erhalten hat, wieder zurückzahlen zu müssen. Außerdem muss die Postbank dann die Anlagen zurücknehmen, so dass die Klägerin so gestellt ist, als hätte sie diese nie gezeichnet.
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