Wegweisender Erfolg: In einem durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle hat die Postbank Finanzberatung AG die Ansprüche der Mandantin der Kanzlei zum ganz überwiegenden Teil anerkannt.
Der Mandantin der Kanzlei Helge Petersen & Collegen wurden durch die Postbank Finanzberatung AG im Zeitraum von 2005 bis 2010 insgesamt zehn Beteiligungen an geschlossenen Fonds vermittelt. Nachdem das Landgericht Hannover der Mandantin lediglich bezüglich drei der Beteiligungen Schadensersatzansprüche zugesprochen hatte, ist die Kanzlei Helge Petersen & Collegen in Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle gegangen.
Bereits im Vorfeld der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht Hinweise dahingehend erteilt, dass es der Klägerin bezüglich weiterer Beteiligungen Schadensersatzansprüche zusprechen würde, dies insbesondere aufgrund des Umstands, dass der Berater der Postbank Finanzberatung AG die Klägerin nicht über das Risiko der Nachhaftung aufgeklärt habe. Dieses Risiko besteht darin, dass die im Laufe der Jahre vereinnahmten Ausschüttungen durch die jeweilige Gesellschaft unter Umständen zurückgefordert werden können. Die Klägerin, welche davon ausging, es handele sich bei den Ausschüttungen um eine „Dividende“, welche ihr uneingeschränkt zukommen würde, erfuhr erst durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Helge Petersen & Collegen über die wahre Bedeutung des Nachhaftungsrisikos.
Die Klägerin erhält einen Großteil des ihr entstandenen Schadens zurück.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Celle hat die Postbank Finanzberatung AG die Schadensersatzansprüche der Klägerin in dem durch Rechtsanwalt (Anm. d. Red: ehem. Mitarbeiter) geführten Verfahren nunmehr zum ganz überwiegenden Teil anerkannt. Das Anerkenntnis bedeutet, dass die Postbank Finanzberatung AG den betroffenen Schadensersatzanspruch vorbehaltlos anerkennt. Die Klägerin erhält einen Großteil des ihr entstandenen Schadens somit zurück.
„Das Ergebnis des Verfahrens ist ein großartiger Erfolg“, so Fachanwalt Helge Petersen. „Die durch das Oberlandesgericht Celle vertretene Auffassung dürfte Signalwirkung für weitere Verfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG haben, sowohl vor dem Landgericht Hannover als auch bundesweit. Durch das abgegebene Anerkenntnis der Postbank Finanzberatung hat diese bezüglich der betreffenden Beteiligungen in dem Verfahren nach unserer Auffassung eingeräumt, dass der Klägerin die entsprechenden Ansprüche in dem benannten Maße zustehen. Durch Abgabe des Anerkenntnisses will die Postbank Finanzberatung nach unserer Auffassung eine Rechtsfortbildung der Rechtsprechung zugunsten der Anleger verhindern.“, fügt Helge Petersen hinzu. „Weitere Verfahren unserer Mandanten vor dem Oberlandesgericht Celle sowie vor bundesweiten Berufungsgerichten werden folgen.“
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Fotos: (Anm. d. Red: ehem. Mitarbeiter)