NORDCAPITAL Bulkerflotte I – Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt

Nordcapital Erfolg gegen Deutsche Bank

50.000,00 USD hatte der von der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertretene Kläger im Jahr 2008 auf Anraten der Deutschen Bank AG in die Bulkerflotte 1 investiert – eine Kapitalanlage, die exklusiv von der Deutschen Bank vertrieben wurden. Inzwischen ist die Flotte in Auflösung begriffen und die vermeintlich so lukrative und angeblich von den Schwankungen der Aktienmärkte unabhängige Anlage völlig wertlos geworden.

Das Landgericht Frankfurt hat zum Jahresende 2016 entschieden, dass die Deutsche Bank dem Kläger den ihm entstandenen Schaden ersetzen muss. Die Bank muss dem Kläger seinen Kapitaleinsatz nebst Agio abzüglich der bereits erhaltenen Ausschüttungen erstatten und die Beteiligung zurücknehmen. Darüber hinaus muss die Bank den Kläger vom Nachhaftungsrisiko freihalten, so dass dieser nicht mehr fürchten muss, seine Ausschüttungen wieder zurückzahlen zu müssen. Außerdem hat das Gericht dem Kläger Verzugszinsen zugesprochen und die Bank zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt. Auch die Kosten des Rechtsstreites müssen im Wesentlichen von der Bank getragen werden.

Kläger hätte über das Arrestrisiko aufgeklärt werden müssen

Zur Begründung wies das Landgericht Frankfurt darauf hin, dass der Kläger über das Arrestrisiko hätte aufgeklärt werden müssen. Eine solche Aufklärung ist allerdings weder mündlich durch den Berater erfolgt, noch weist der Emissionsprospekt auf dieses Risiko hin. Dabei geht es darum, dass Gläubiger der Charterer unter bestimmten Umständen auf ein Schiff der Fondsgesellschaft Zugriff nehmen, dieses an die Kette legen und notfalls sogar verwerten dürfen, um Befriedigung für Forderungen zu erlangen, die sich gegen den Charter, nicht aber gegen die Fondsgesellschaft richten. Zu Recht hat das Landgericht Frankfurt darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um ein Risiko handelt, welches nicht in sonstigen Risiken, auf die zumindest im Emissionsprospekt hingewiesen wird, enthalten ist. Insbesondere gehe das Arrestrisiko über das Insolvenzrisiko des Charterers hinaus, da niemand damit rechnen müsse, dass Dritte Zugriff auf einen Vermögenswert nehmen, der gar nicht dem Schuldner gehört.

„Es handelt sich hierbei nicht um die erste Entscheidung des Landgerichts Frankfurt mit dieser Begründung und es bleibt zu hoffen, dass auch andere Gerichte sich der Sichtweise des Landgerichts Frankfurt anschließen“, merkt Kanzleiinhaber Helge Petersen an und freut sich zusammen mit seinem Kollegen Peer Marten Krüger über diesen Erfolg.

„Der Eigentümer einer Mietwohnung muss schließlich auch nicht damit rechnen“, hebt Helge Petersen hervor, „dass seine Wohnung für Schulden des Mieters, die dieser Dritten gegenüber macht, haftet. Zahlt der Mieter seine Miete nicht, ist der Vermieter zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt und kann die Wohnung anderweitig vermieten oder verkaufen. Die Wohnung bleibt ihm jedenfalls als Objekt erhalten. Wenn aufgrund gesetzlicher Regelungen im internationalen Schiffsverkehr für Schiffe etwas anderes gilt und diese tatsächlich für Schulden des „Mieters“ eines Schiffes haften können, dann liegt es auf der Hand, dass es sich hierbei um ein ganz besonderes aufklärungsbedürftiges Risiko handelt“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es bleibt abzuwarten, ob die Deutsche Bank sich mit dieser Entscheidung abfindet oder diese zur Überprüfung dem übergeordneten OLG Frankfurt vorlegt.


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