Auch in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres erstritt unsere Fachkanzlei ein weiteres positives Urteil für einen der vielen Mandanten, die von uns i. S. NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG vertreten werden.
Der Anleger aus der Nähe von Mannheim zeichnete 2008 den geschlossenen Fonds und investierte 30.000 USD. Angedient wurde ihm diese Kapitalanlage von einer Beraterin der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Der 2008 aufgelegte Fond wurde exklusiv von der Deutschen Bank vertrieben.
Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte nun zugunsten des Anlegers.
Nach Ansicht des Gerichtes sei er nicht über das Totalverlustrisiko dieses Fonds aufgeklärt worden. Die Beraterin habe hier ihre Aufklärungspflicht verletzt. Der Anleger sprach die Beraterin damals auf das Totalverlustrisiko, welches als Hinweis auf dem Zeichnungsschein vermerkt ist, an. Diese sagte ihm jedoch, dass ein Totalverlustrisiko aufgrund der für „10 Jahre festen Verträge“ nicht in Frage käme und die Deutsche Bank „schon wisse, was sie tue!“.
Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Wir werden weiter berichten.
Dieser Fall reiht sich in eine Vielzahl von positiven Urteilen gegen Banken ein, die durch unsere Kanzlei erlangt wurden. Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf diese Fälle spezialisiert.
Da u. U. in diesem Jahr die Ansprüche auf Rechtsmittel zur Durchsetzung von Ansprüchen des NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG verjähren, handeln nun immer mehr Anleger und nehmen mit uns Kontakt auf.
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