Positiver Schlichtungsspruch gegen die Santander Consumer Bank AG
Nachdem zwei Urteile des Bundesgerichtshofes entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können, urteilt der Ombudsmann im Schlichtungsverfahren des Bundesverbands deutscher Banken im Sinne des Mandanten.
Die Eheleute M., vertreten durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen, verlangten von der Santander Consumer Bank AG die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 481 Euro für ihren abgeschlossenen Darlehensvertrag zurück. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Martin Bauer leitete das Verfahren bei der Ombudsstelle in Berlin ein, da die Santander Consumer Bank AG sich dem Bundesverband Deutscher Banken e.V. angeschlossen und damit der Schlichtungsordnung unterworfen hat. Bis zu einem Wert von 5.000 Euro sind die Entscheidungen der Schlichtungsstelle für die angeschlossenen Banken bindend. In dem positiven Schlichtungsspruch vom 15.07.2014 wurde die Santander Consumer Bank AG nun verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr vollständig zu erstatten.
Kreditbearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen
Rechtsanwalt Bauer dazu:
„Dank der BGH-Urteile können wir Mandanten schnell und effektiv zu Ihrem Recht verhelfen. Die Rückerstattung des Bearbeitungsentgeldes halte ich in einer Vielzahl der in Deutschland geschlossenen Kreditverträge für sicher. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung, sehe ich mir gerne die Details der Kreditverträge an und gebe eine ehrliche Beurteilung der Chancen.“
Gerne stehen auch wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist Rechtsanwalt Martin Bauer.
Martin Bauer
Telefon: 0431 – 260 924 12
E-Mail schreiben→ BGH-Urteil: Bearbeitungsentgelte bei Darlehen sind unzulässig