Ein weiteres Mal muss die Postbank Finanzberatung AG Schadensersatz aus der Finanzanlage in einen geschlossenen Fonds leisten.
Der heute 62 Jahre alte Deggendorfer, der von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vertreten wird, investierte 2007 15.000€ in die geschlossenen Fonds MT „King Edward“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „King Eric“ Tankschiffahrts GmbH und Co. KG. Die Beratung zu dieser Investition erfolgte durch einen Berater der Postbank Finanzberatung AG. Der Anleger hatte ausdrücklich das Bestreben deutlich gemacht, sein mühsam angespartes Vermögen in eine sichere Anlage zum Ziel der Altersvorsorge zu tätigen. Trotzdem diente der Berater dem Familienvater Beteiligungen in geschlossenen Schifffonds an, die ihm ausschließlich als positiv und chancenreich dargestellt wurden.
Hinweise auf die erheblichen Risiken einer solchen Schiffsbeteiligung erfolgten nicht, weder die des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB noch das Totalverlustrisiko. Ebenso wurde dem Anleger vorenthalten, dass von der eigentlichen Anlagesumme über 15% als sogenannte Weichkosten abfließen und die Rendite entsprechend mindern.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041).
Das Landgericht Hannover entschied im März dieses Jahres zugunsten des Mandanten. In seinem Urteil beruft sich das Landgericht Hannover auf die anleger- und anlagegerechte Beratung, die den Kunden richtig, sorgfältig, zeitnah und vollständig auf Risiken hinweist. Die Aufklärungspflichten seien durch die beklagte Postbank Finanzberatung AG verletzt worden.
Kein Einzelfall für die Kanzlei Helge Petersen & Kollegen aus Kiel, die das Verfahren führte. Als eine der führenden Kanzleien für Bank & Kapitalmarktrecht vertritt das Team um Fachanwalt für Bank & Kapitalmarktrecht Helge Petersen über 1000 Mandate gegen die Postbank Finanzberatung AG bundesweit.
Im aktuellen Fall wurde durch das Urteil die Rückabwicklung des Kaufvertrages veranlasst. Der Kläger erhält eine vollständige Rückzahlung seines Kapitals sowie die Verzugszinsen zugesprochen. Zudem wurde er von Rückforderungsansprüchen freigestellt.
Das Urteil ist rechtskräftig und die Postbank Finanzberatung AG hat die Schadenssumme bereits an den Kläger ausgezahlt.
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
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Foto: Pixabay
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