Immer mehr Postbank-Kunden wenden sich mit demselben Anliegen an Anlegeranwalt Helge Petersen aus Kiel: Meist war das Geld vorher auf einem Sparbuch angelegt. Dann wurden den vorrangig älteren Menschen Schiffs-, Medien- und Immobilienfonds verkauft.
Immer mehr Postbank-Kunden wenden sich mit demselben Anliegen an Anlegeranwalt Helge Petersen aus Kiel: Meist war das Geld vorher auf einem Sparbuch angelegt. Dann wurden den vorrangig älteren Menschen Schiffs-, Medien- und Immobilienfonds mit einer Laufzeit von teilweise über 20 Jahren verkauft. In einigen Fällen werden jetzt dafür sogar noch Nachschüsse verlangt. Die Kanzlei Petersen nimmt sich der Fälle an.
Nach der Commerzbank AG war zuletzt auch die Postbank in Verdacht geraten, in mehreren Fällen zumeist ältere Anleger falsch beraten zu haben (siehe Bericht vom 21.09.2011). Die erste geschädigte Anlegerin kann jetzt aufatmen: Die Kanzlei Petersen einigte sich außergerichtlich mit der Postbank auf die Rückzahlung des gesamten 6-stelligen Anlagebetrags inklusive Zinsen. Auch die Anwaltskosten wurden übernommen. „So eine außergerichtliche Einigung ist für unsere Mandanten deutlich stressfreier. Darum bemühen wir uns stets um diese Lösung“, erklärt Helge Petersen.
Die betroffene Anlegerin hatte ihr Geld sicher angelegt und auf Anraten ihrer Postbankfiliale ein Depot eröffnet. Nach wenigen Monaten erlitt sie erhebliche Verluste. Man empfahl ihr daraufhin geschlossene Anlagen. Die Konsequenz: Das zuvor ständig verfügbare Geld ist für lange Zeit festgelegt – wohl bis über den Tod der Anlegerin hinaus. Nur die gemeinsam mit der Kanzlei Petersen ausgehandelte außergerichtliche Einigung konnte eine Insolvenz der Anlegerin verhindern.
Dieser Erfolg setzt ein deutliches Signal für ähnlich gelagerte Fälle. Die Kanzlei Petersen arbeitet mit Hochdruck an einer Vielzahl von vergleichbaren Vorgängen gegen die Postbank. Ziel ist es, Fälle zu sammeln, um der Postbank in diesen Fällen möglichenfalls systematische Falschberatung nachweisen zu können, um dann möglichst ohne gerichtliche Hilfe den Kunden ihr hart erspartes Geld zurück zu erkämpfen.
„Betroffene Anleger sollten sich schnellstmöglich melden. Je mehr sich wehren, desto größer die Chance auf Erfolg“, fordert Helge Petersen auf.
Die Postbank Finanzberatung AG versucht währenddessen scheinbar, alle Schuld von sich zu weisen. Für -bestrittene- mangelhafte Beratung durch ihre selbständigen Handelsvertreter könne sie keine Haftung übernehmen. Das Landgericht wies in einem anderen Verfahren diese Argumentation zurück. Auch der Versuch, ohne das Wissen der Anleger geflossene Provisionen in Höhe von teilweise über 15 % (Kick Backs) haftungstechnisch neutralisieren zu wollen, indem sogenannte Handelsvertreter vorgeschoben werden, wird ihr nach Ansicht Petersens nicht helfen. Denn dass die Kunden statt mit einem Angestellten der Postbank mit einem Handelsvertreter gesprochen haben, war seiner Meinung nach nicht ersichtlich. Schließlich kamen die Kontakte im Umfeld der Postbankeinrichtungen zustande. Die „Berater“ hatten vollständige Einblicke in die Konten und Depots und nutzen zum Teil auch das Postbanklogo. Wie sollten Kunden ahnen, dass sie nicht von der Postbank beraten wurden?
Bei den der Kanzlei Petersen vorliegenden Fällen hat die Postbank durch juristische Abwege versucht, die Haftung von sich zu weisen. So wurden die Depots zunächst bei der Postbank AG Köln geführt. Dann wurde langsam der vertraute Berater in Form eines Handelsvertreters ins Kundenverhältnis eingeführt. Unter der Postbank Finanzberatung AG Hameln wurden anschließend Verträge geschlossen. So sollte in einem Prozess die Haftungen gegenüber Postbank AG und möglichst auch Postbank Finanzberatung AG ausgeschlossen werden. Gerade in Bezug auf Kick Backs wird versucht, sich wie z. B. AWD juristisch aufzustellen. So will man einer nachteiligen Rechtsprechung entgehen.
Anlegeranwalt Petersen wird diesem Plan einen Strich durch die Rechnung machen. Denn es erscheint kaum nachvollziehbar, warum bei einer seit Jahrzehnten bestehenden Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden diese nicht allein als möglicher Partner auch in der Haftung auftritt.
In diesem Punkt ist die Commerzbank übrigens der fairere Partner: Man erkennt wenigstens, an wen man sich richten kann, wenn etwas schief geht.
Fühlen auch Sie sich von der Postbank falsch beraten? Melden Sie sich bei der Kanzlei Petersen. Wir prüfen Ihren Fall im Rahmen der Erstprüfung kostenfrei auf Erfolgsaussichten. Kämpfen lohnt sich!