In dem von Rechtsanwalt Christian Hensel geführten Verfahren erhielt ein Anleger des Solarfonds nun in II. Instanz vor dem Oberlandesgericht Celle seine Anlagesumme zugesprochen.
Der Mandant aus der Schweiz zeichnete im Herbst 2009 die Beteiligung an der SolEs 21 GmbH & Co. KG. Er investierte 10.000 Euro in dieses Finanzprodukt. Der Berater der Postbank Finanzberatung AG empfahl ihm die Investition in die SolEs 21 GmbH & Co. KG, ohne auf die Risiken dieser geschlossenen Beteiligung hinreichend hinzuweisen.
Nachdem das Landgericht Hannover die Klage des Schweizers abwies, reichte er Berufung ein und bekam nun vor dem Oberlandesgericht Celle Recht zugesprochen.
Anleger nicht über das s.g. Blind-Pool-Risiko aufgeklärt
Das Gericht begründet sein Urteil mit der Verletzung der Pflicht, den Anleger über alle relevanten Risiken der geschlossenen Beteiligung aufzuklären. Konkret wurde der Anleger hier nicht über das s.g. Blind-Pool-Risiko aufgeklärt.
Das OLG Celle verurteilte die Postbank Finanzberatung AG zur Rückübertragung der Gesellschaftsanteile an der SolEs 21 GmbH & Co. KG sowie zur Freistellung des Anlegers von jeglichen Schäden und Nachteilen, im Besonderen Rückforderungsansprüche nach § 172 Abs. 4 HGB, die sich unmittelbar der mittelbar aus der gezeichneten Beteiligung ergeben.
Der Mandant erhält durch das Urteil seine Anlagesumme abzüglich bereits ausgezahlter Ausschüttungen zugesprochen. Die Kosten der Berufung trägt die Postbank Finanzberatung AG.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Durch unsere für Anleger bundesweit erstrittenen Urteile in den SolEs-Verfahren musste aktuell insgesamt eine Summe von über 1 Mio. Euro zurückgezahlt werden. Die Anleger wurden von Nachhaftungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB freigestellt. Zudem haben wir eine Vielzahl von Vergleichen für unsere Mandanten erwirkt.
Wenn auch Sie SolEs-Anleger sind und Fragen zur Rückabwicklung Ihrer Finanzanlage(n) haben – wir helfen Ihnen gerne weiter:
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