Ende Dezember konnten wir vor dem Landgericht Hannover ein weiteres positives Urteil gegen Die Postbank Finanzberatung AG erreichen. Unser Mandant erbte im Jahr 2010 von einem verstorbenen Familienmitglied eine Beteiligung an der Gebab Ocean Shipping I GmbH & Co. KG mit einem Nominalwert in Höhe von 100.000 Euro geerbt. Die Erblasserin hatte im damaligen Beratungsgespräch mit einem Anlageberater der Postbank Finanzberatung AG ausdrücklich nach einer soliden, werterhaltenden Anlage verlangt. Das Risiko eines nennenswerten Substanzverlustes hatte sie nicht eingehen wollen. Das Gericht stellte fest, dass die Unterzeichnerin über die Risiken der streitgegenständlichen Beteiligung nur unzureichend aufgeklärt wurde. Der Anlageberater erläuterte ihr die Risiken der Beteiligung ausschließlich anhand eines zweiseitigen Kurzprospektes und eines ebenfalls zweiseitigen Kurzinformationsblattes. Erst im Zuge der Unterzeichnung wurde der älteren Dame die Übergabe eines Emissionsprospektes angeboten.
Somit gelangte das Gericht zu der zutreffenden Überzeugung, dass eine Unterzeichnung der Beteiligung mit dem entsprechenden Wissen um die Risiken und bei ausreichender Aufklärung nicht zustande gekommen wäre. Da die Unterzeichnerin in der Zwischenzeit leider verstorben war, unternahm ihr Erbe den richtigen Schritt und suchte sich anwaltlichen Beistand. Unser Mandant ist somit von jeglicher zukünftigen Haftung aus der Beteiligung befreit und bekommt die volle eingelegte Summe von 100.000 Euro in Form von Schadensersatz zurückerstattet.
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels ist das Urteil noch nicht rechtskräftig
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