Berliner Sparkasse bietet Anlegerin 85 % Vergleich an
In einer Verhandlung am 27.03.2017 vor dem Landgericht Berlin bot die Berliner Sparkasse einer Anlegerin an, im Vergleichswege 85 % des erlittenen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zu regulieren. Zudem sollten anteilig die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen getragen werden. Die Anlegerin hatte seit 20 Jahren Kontakt mit der Beklagten. Im Zuge dieser […]