Was Sie bei einem Anwaltswechsel beachten müssen.
Sie haben bereits einen Anwalt beauftragt?
Wir schätzen gerne auch Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich ein. Machen Sie sich durch zusätzliche Informationen und eine Analyse eines Fachgremiums unserer Kanzlei stark und entscheiden Sie, was Sie unternehmen wollen.
Sie sind unzufrieden mit Ihrem Anwalt?
Wir bieten auch Ihnen eine kostenfreie Sichtung aller Unterlagen an und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie wir Ihnen zum Erfolg helfen können. In diesem komplexen Rechtsfeld des Bank- und Kapitalmarktrechts sind Spezialkenntnisse über die Banken, deren Vorgehensweise und die Details der verschiedenen Finanzprodukte notwendig. Entscheiden Sie selbst, ob Sie unsere Spezialkenntnisse in Anspruch nehmen wollen.
Sie haben mit einem anderen Anwalt einen Vergleich erstritten und sind nicht zufrieden mit der Summe?
Wir schätzen objektiv Ihre Chancen auf einen höheren Vergleich ein und gegebenenfalls verhandeln gern noch einmal nach. Unsere Erfahrung zeigt, dass oft mehr zu erreichen ist. Gemeinsam planen wir dann den weiteren Weg.
Sie haben Angst vor dem Aufwand eines Wechsels?
Lehnen Sie sich zurück. Wir werden alles für Sie in die Wege leiten und die Formalitäten für Sie erledigen.
Sie haben Angst vor den Kosten eines Wechsels?
Wir klären Sie umfassend über die Kosten eines Anwaltswechsels auf. In der Regel entsteht bei einem Anwaltswechsel im laufenden Verfahren nur die sogenannte 1,3 Verfahrensgebühr nach dem RVG Nummer 3100 WRVG zusätzlich, wenn noch keine Verhandlung stattgefunden hat. Diese Unkosten lassen sich genau beziffern.
Aus zeitlichen Gründen ist es wichtig, dass Sie sich im laufenden Gerichtsverfahren so früh wie möglich informieren.
Sie erreichen uns in Kiel unter der Rufnummer 0431/260 924 0 und in Hamburg unter 040/851 79 58 0. Sie können uns Ihre Anfrage auch per Mail übermitteln, einen Rückruf beauftragen oder direkt eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.