Fehlende Aufklärung der Vertriebsprovisionen für fehlerhafte Beratung ausreichend
In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mitgeteilt, dass eine fehlende Aufklärung von Vertriebsprovisionen ausreichend ist, um eine fehlerhafte Anlageberatung zu begründen. In erster Instanz hat das Landgericht Itzehoe unserer Mandantin im Wege der Rückabwicklung einen Schadensersatzanspruch gegen die comdirect bank AG zugesprochen. Gegen dieses Urteil wendete sich die Beklagte mit […]