Anerkenntnis der Berliner Sparkasse
Ende März berichteten wir bereits davon, dass die Berliner Sparkasse einer Anlegerin während der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin im Vergleichswege 85% des erlittenen Schadens zuzüglich Verzugszinsen angeboten hatte. Zudem sollten anteilig die Kosten der Beauftragung der Fachanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen getragen werden. Diesen Vergleich lehnte die Kanzlei ab. „Unsere Mandantin hat ein Recht […]