
Lebensversicherung: Widerrufen statt kündigen!
Lebensversicherung widerrufen: Kanzlei Helge Petersen & Collegen hilft Ihnen, mehr Geld rauszuholen Versicherungskunden, die zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, können ihren Vertrag rückabwickeln, wenn sie nicht pflichtgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sind. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 07.05.2014 entschieden. Damit folgt der Bundesgerichtshof einer anlegerfreundlichen Entscheidung des europäischen […]