Bausparverträge gekündigt – Kündigungswelle durch Bausparkassen

Seit einigen Monaten werden die Bausparverträge von Anlegern in Deutschland gekündigt.

Es handelt sich laut Presseberichten um mehrere Tausend. So berichtete die Wirtschaftswoche am 19.05.2015 umfassend über die Entwicklungen.

Gute Geldanlage kommt Banken zu teuer

Laut WirtschaftsWoche sind Bausparer verschiedener Bausparkassen betroffen. Mitte/Ende Mai hätten weitere 50.000 Kunden der Schwäbisch Hall eine Vertragskündigung zum Jahresende erhalten. So handele auch die BHW, Schwäbisch Hall, LBS Bayern, LBS West und weitere.

Viele Bausparer gingen damals von hohen Renditen aufgrund des damals hohen Zinsniveaus aus und nutzten Bausparverträge als Geldanlage. Auch der Zuschuss vom Arbeitgeber lockte die Kunden. Eine Zusatzverzinsung gab es immer dann, wenn das Bauspardarlehen nicht abgerufen wurde.

Philip Habig, Rechtsanwalt der Kanzlei Helge Petersen & Collegen: „Warum kündigt eine Bausparkasse? Der Kapitalmarkt gibt eine Gesamtverzinsung von fünf Prozent selbst für die BHW nicht mehr her. Der alte Bausparvertrag wird so schnell zum Verlustgeschäft.“

Bausparverträge gekündigt – Bausparer können sich wehren

  • Doch Bausparer müssen nicht jede Kündigung kampflos hinnehmen. Rechtlich sind einige Kündigungen umstritten. Die Wirtschaftswoche berichtet über verschiedene Fallkonstellationen, hier werden unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten: Wenn Verträge bereits zuteilungsreif sind, also 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme erreicht ist und die Kunden aber auf die Inanspruchnahme des Baudarlehens verzichten, besteht Hoffnung.

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat bereits entschieden (9 U 151/11), dass eine Kündigung dann nicht zulässig ist, wenn der Anleger das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen könnte, die Bausparsumme aber noch nicht zu 100 % erreicht ist.

  • Bausparverträge gekündigt

    Bausparverträge gekündigt – Bausparer können sich wehren / Foto: Fotolia.de / © RioPatuca Imagese

Viele Rechtsfragen noch offen

Bislang sind einige Fallkonstellationen höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Die Wirtschaftswoche berichtete, dass noch keine klaren obergerichtlichen Vorgaben vorliegen. Es kommt auf die eingezahlten Ansparraten an, auf die individuellen Vertragsbedingungen und die konkrete Konstellation.

Ein Teil der Auseinandersetzung geht um die Frage, welcher Vertragszweck beim Bausparvertrag vorliegt. Bei einem Bausparvertrag stehe nicht das Darlehen im Vordergrund, sondern das Erreichen der Bausparsumme. Verbraucherschützer argumentieren damit, dass sich die Gebühr bei Vertragsabschluss nach der Bausparsumme richte und nicht nach dem Darlehen. Außerdem seien vielen Bausparern hohe Sparrenditen versprochen worden, mit dem Hinweis, dass der Baukredit ja lediglich eine zusätzliche Option sei.

Kündigung überprüfen lassen

Sollten auch Ihre Bausparverträge gekündigt sein, rät die Kanzlei Helge Petersen & Collegen den individuellen Fall und Vertrag genau zu prüfen. Dann könne entschieden werden, ob ein Widerspruch zur Kündigung ausgesprochen werden soll. Wir warnen jedoch davor, den normalerweise mitgesendeten Auszahlungsauftrag ungeprüft zu unterzeichnen, da dann der Vertrag mit der Bausparkasse endet. Damit wäre dann auch die hohe Guthabenverzinsung verloren.

Wir schätzen Ihren Fall im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung ein und prüfen Ihre Chancen, gegen eine Kündigung vorzugehen.

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