Hochaktuell: Bausparkassen Wüstenrot, LBS und BHW kündigen Altverträge
Die Stuttgarter Nachrichten berichten in ihrer Online Ausgabe vom 15.01.2015, dass die Wüstenrot, die LBS und die BHW Altverträge kündigen wollen. Insgesamt planten zwei Drittel der Bausparkassen diesen Schritt. Es handele sich dabei um Verträge, bei denen die Kunden ihr Darlehen zehn Jahre nach Zuteilung nicht in Anspruch genommen hätten.
Auflösung der Verträge bei der Wüstenrot zum 24. Juli 2015
Bei der Wüstenrot würden diese Altverträge zum 24. Juli 2015 aufgelöst. Das betreffe rund 30.000 Verträge.
Die Wüstenrot und die anderen Bausparkassen beriefen sich auf § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach dem gemäß Darlehen nach zehn Jahren kündbar sind. Ihr Argument sei, dass ein Bausparvertrag in der Sparphase ein Darlehen des Kunden an die Bausparkasse darstelle.
Momentan bekommen Kunden Post mit der Aufforderung, ihre Kontoverbindungen zur Auszahlung der Bausparguthaben nach erfolgter Kündigung anzugeben. Die Kunden sollten einen Zahlungsauftrag schicken und erhalten im Übrigen einen Kontoauszug über ihren Bausparvertrag.
Ursprünglich gute Geldanlage
Viele Bausparer gingen ursprünglich von hohen Renditen aufgrund des damals hohen Zinsniveaus aus und nutzten Bausparverträge als Geldanlage. Eine Zusatzverzinsung gab es immer dann, wenn das Bauspardarlehen nicht abgerufen wurde.
Bausparer können sich wehren
Bausparer müssen nicht jede Kündigung von Bausparverträgen wehrlos hinnehmen. Rechtlich sind einige der Kündigungen umstritten. Die WirtschaftsWoche berichtete am 19.05.2015 in ihrer online-Ausgabe über verschiedene Fallkonstellationen. Vor allem in Fällen bereits zuteilungsreifer Verträge (Sparguthaben erreicht 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme), in denen die Kunden aber auf die Inanspruchnahme des Baudarlehens verzichten, würden unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Das Oberlandesgericht Stuttgart (9 U 151/11) hat bereits entschieden, dass eine Kündigung dann nicht zulässig ist, wenn der Anleger das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen könnte, die Bausparsumme aber noch nicht zu 100 % erreicht ist.
Verbraucherschützer ermutigen Kunden, sich gegen Kündigung von Bausparverträgen zu wehren
In dem Bericht der Stuttgarter Nachrichten wird Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zitiert. Nauhauser ermutigt die Kunden, sich gegen die Kündigungen zu wehren.
Bislang keine Klärung durch den Bundesgerichtshof
Es ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt, inwieweit die Praxis der Bausparkassen rechtlich zulässig ist. Am Ende muss womöglich der Bundesgerichtshof diese offene Rechtsfrage entscheiden.
Viele Bausparkunden sind momentan verunsichert und wissen nicht, welche Optionen sie haben. Sie suchen Rat und Unterstützung.
Angebot der Kanzlei Helge Petersen & Collegen
Kunden, die von einer Kündigung von Bausparverträgen betroffen sind, können ihren Fall durch spezialisierte Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Die Anwälte von Helge Petersen & Collegen prüfen gern auch Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung.
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