Abstimmung Kleinanlegerschutzgesetz am 23. April 2015 im Bundestag

Kieler Kapitalmarktrechts-Anwalt Helge Petersen fordert aktivere Rolle der BaFin:

„Unsere Kanzlei bearbeitet hunderte von Fällen nahezu identisch angelegter Falschberatung, die vom Kontrollorgan BaFin bislang ungeahndet blieben – die Zulassung von Gruppenklagen muss daher ernsthaft geprüft werden.“

  • Der Bundestag stimmt am kommenden Donnerstag über das Kleinanlegerschutzgesetz ab. Dieses soll Regelungslücken schließen und die Transparenz bei Vermögensanlagen erhöhen. „Das allein reicht nicht“, meint jedoch der ehemalige Bankkaufmann und jetzige Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen, „jetzt muss die BaFin aus dem Winterschlaf kommen und ihre weitergehenden Befugnisse auch umsetzen, damit Anleger vor Falschberatung wirksam geschützt werden. Allein unsere Kanzlei bearbeitet hunderte von Fällen nahezu identisch angelegter Falschberatung, die von dem Kontrollorgan bislang ungeahndet blieben.“ Daher fordert Kapitalrechtsanwalt Petersen zum einen die inhaltliche Prüfung von Anlageprodukten, um das Risiko des Totalverlusts nicht wie bisher beim Kleinanleger zu belassen.

    System Falschberatung

    Zum anderen soll die Überprüfung systematisch erscheinender Beratungsfehler eines Finanzdienstleisters den betroffenen Anlegern ihre berechtigten Ansprüche sichern. Bei der Flut von Beschwerden und Klagefällen unter dem Verdacht systematischer Falschberatung sieht Anwalt Petersen allein die Einführung der Gruppenklage als Lösung. Dem Bundestag liegen seit Monaten Vorschläge der Europäischen Kommission zu einer solchen Gruppenklage vor. In nahezu der Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten wird sie bereits angewandt.

    Kleinanlegerschutzgesetz geht an der Anlegersituation vorbei

    Aus jahrelanger Tätigkeit für geschädigte Anleger gehe für Rechtsanwalt Helge Petersen der Ansatz das Kleinanlegerschutzgesetzes an der Anlegersituation vorbei: „Der Fokus auf mehr Information durch verständlichere Prospekte kann angesichts des Konkurrenzkampfs unter den Finanzdienstleistern und Großbanken nur ein erster Schritt sein. In vielen Banken hat man wenig aus der Finanzkrise gelernt und fällt in alte Muster der Übervorteilung des Kunden zurück. Bessere Kontrolle und ein einfacherer Rechtsweg müssen folgen, sonst zieht die Spekulations-Karawane einfach zum nächsten Finanzprodukt weiter.“

  • Fachanwalt Helge Petersen zum Kleinanlegerschutzgesetz

    Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen, mit Kanzleistandorten in Hamburg und Kiel

    Hintergrund-Story zum Kleinanlegerschutzgesetz:

    Hätte das am 23.04. beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz diesen Fall verhindert? Einer Rentnerin wurde ein Schiffsfonds mit 90.000 Euro Einlage verkauft. Nach ihrem Tod bekamen ihre drei Kinder davon Kenntnis. Eine Tochter klagte gegen die Commerzbank. Nicht nur, dass das Produkt nicht in die Lebenswelt einer 78-jährigen Landarbeiterin passt, zumal das Produkt eine Laufzeit von 20 Jahren aufweist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Rentnerin zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits von Demenz betroffen war. Dieser und andere Fälle der Kanzlei Helge Petersen & Kollegen in WDR-die Story.


Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
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