Nordcapital Bulkerflotte 1 Schiffsfonds: Neue Hoffnung für geschädigte Anleger

Immer mehr Anleger des Nordcapital Bulkerflotte 1 Schiffsfonds schließen sich in Interessengemeinschaften zusammen

Seitdem sich immer deutlicher abzeichnet, dass der Nordcapital Bulkerflotte 1 Schiffsfonds in erhebliche Schieflage geraten und wohl nicht mehr zu retten ist (→ Wir haben hierzu in diesem Blog bereits berichtet), schließen sich immer mehr Anleger zu Interessengemeinschaften zusammen. Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark!“ wehren sich die geschädigten Anleger mit Hilfe der Kanzlei Helge Petersen & Collegen, Fachanwaltskanzlei für Bank und Kapitalmarktrecht, gegen die nachzuweisende Falschberatung durch die Deutsche Bank. Diese hatte ab 2008 exklusiv den vom Hamburger Emissionshaus Nordcapital aufgelegten Schiffsfonds an gutgläubige Anleger als sichere Geldanlage vermittelt.

  • So berichtete ein angestellter Elektriker, der sein Geld zuvor auf Festgeldkonten angelegt hatte, dass ihm der Fonds mit der Begründung empfohlen wurde, dass Schiffsubstanz besonders werthaltig sei. Transportschiffe würden schließlich dringend benötigt, so der Berater der Deutschen Bank. Und diese Investition sei so sicher, wie das bisher bevorzugte Festgeldkonto. Dass Provisionen in Höhe von 13 % des angelegten Betrags an die Deutsche Bank flossen und die Weichkosten des Fonds insgesamt 20 % seiner Investition aufzehren würde, wurde dem Anleger hingegen verschwiegen.

  • nordcapital bulkerflotte 1 schiffsfonds
    Foto: © fresh_water – Fotolia.com

So lassen die Erfolge der letzten Monate Anleger neue Hoffnung schöpfen. Insbesondere ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes aus Dezember 2014 (Az. III 82/14), welches auf den Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1 anwendbar sein dürfte, bringt zusätzliches Licht ans Ende des Tunnels.

Viele Anleger sind nun der Ansicht, dass bei derzeit nur 1-3 % Restwert der Beteiligung auf dem Zweitmarkt der Zeitpunkt gekommen ist, sich den vielen Interessengemeinschaften in Sachen Schiffsfonds anzuschließen.

Zögern auch Sie nicht. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Fachanwalt. Wir stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung.


Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.

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