Herr H., gelernter Systemmechaniker, verheiratet und Vater einer erwachsenen Tochter ersparte sich zusammen mit seiner Frau knapp 30.000 Euro während seiner beruflichen Tätigkeit und erbte weitere 20.000 Euro von seiner Mutter.
Die 50.000 Euro waren das gesamte liquide Kapital der Familie. Mit diesem Geld wollte sich das Ehepaar H. für die Zukunft finanziell absichern, ein Carport bauen und die Tochter bei der Lebensplanung unterstützen. Bisher hatte Herr H. nur in Festgeld investiert und kannte sich damit gut aus. Als die letzte Festgeldanlage im Dezember 2009 auslief und er sich vertrauensvoll in die fachkundige Beratung der Deutschen Postbank AG begab, nahm das Unglück seinen Lauf. Ihm wurde nach eigenen Angaben der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest (WKN: 679180) als rentable, verfügbare und mündelsichere Anlage zum Kauf empfohlen. Es erfolgte jedoch keine Aufklärung darüber, dass der KanAm Grundinvest vor dem Kauf bereits zweimal – im Jahr 2006 und 2009 für mehrere Monate geschlossen war. Schließung bedeutet hier, dass die Rücknahme der Anteile durch die Fondsgesellschaft ausgesetzt war und man damit sein eingezahltes Kapital nicht zurückbekommen konnte. Die beiden Schließungen waren aufklärungsbedürftig, ebenso wie das zukünftige erneute Schließungsrisiko.
Auf Grundlage dieses Sachverhaltes wurde die Deutsche Postbank AG durch die Schlichtungsstelle des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V., der sich die Postbank Finanzberatung AG angeschlossen hat, zur Rückabwicklung verpflichtet (→ Schlichtungsspruch). Die Annahme des Schlichtungsspruches lehnte die Bank ab (→Ablehnungsschreiben) und machte ein deutlich schlechteres abweichendes Vergleichsangebot. Diese Vorgehensweise ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen schon aus anderen Verfahren bekannt.
Diese Vorgehensweise der Deutschen Postbank AG belastete Herrn H. schwer, denn er machte sich zu Unrecht Vorwürfe, dass er seine Familie geschädigt hätte. Er litt bereits vor dem Schadensfall an Depressionen, die sich durch den Streit mit der Deutschen Postbank AG verstärkten. Nachdem Klage eingereicht wurde und das Gerichtsverfahren eröffnet wurde, nahm sich Herr H. das Leben.
Der Tochter des Herrn H., die das das Gerichtsverfahren weiterführt, wurde in der Güteverhandlung eine Erstattung von 50% des Schadens angeboten, obwohl ihr laut Schlichtungsspruch 100% zustehen. Angesprochen auf die familiäre Situation sagt der Prozessbevollmächtigte der Postbank AG wortähnlich: „Das Schicksal der Familie spielt bei der rechtlichen Bewertung des Falles keine Rolle“.
Screenshot Website Deutsche Postbank AG / 16.09.2014, 15.27 UhrDer das Verfahren führende Rechtsanwalt Bauer dazu: „Das ist vielleicht formal richtig, aber menschlich und moralisch falsch. Wir haben unsere Naivität dahingehend abgelegt, dass sich die Deutsche Postbank AG um das Wohl Ihrer Kunden kümmert. So schön sich die Prinzipien, die Sie zu vertreten vorgeben, auch anhören, die Realität sieht auch nach dem groß angekündigten Kulturwandel erschreckend aus.“
Die Klägerin entschied zusammen mit Rechtsanwalt Bauer, dass das Verfahren fortgesetzt werden muss. Im November folgt die Beweisaufnahme.
Gerne stehen auch wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist Rechtsanwalt Martin Bauer.
Martin Bauer
Telefon: 0431 – 260 924 29
E-Mail schreiben