Legt man 47 Millionen für Beschwerden zur Seite, wenn man ein reines Gewissen hat?
Am 09.07.2014 fand in Bonn die Hauptversammlung der Deutschen Postbank AG statt. Rechtsanwalt Marten Krüger der Kanzlei Helge Petersen & Collegen hat teilgenommen und dabei auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Rahmen der Aussprache Fragen an den Vorstand zu richten.
Bereits in seiner Einführungsrede thematisierte Herr Strauß als Vorstandsvorsitzender die Abwicklung der Beschwerden zu geschlossener Beteiligungen. Er erklärte, dass man mit den Beschwerdefällen und Klagen im Zusammenhang mit dem Vertrieb geschlossener Beteiligungen „offen und konsequent“ umgehen wolle. Nachdem der Vertrieb bereits Mitte 2012 eingestellt worden sei, habe man zur sachgerechten Abwicklung der Klagen und Beschwerdefälle eine Sondergruppe etabliert. Der Postbank sei es wichtig, „in der Balance zwischen Kunden und Aktionären sowie unserer Reputation jedem Einzelfall gerecht zu werden“. Rund 1 000 hätten Sie einvernehmlich geklärt.
(Quelle)Rückstellungen von 47,1 Millionen Euro
Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen interessiert sich vorrangig für die gebildeten Rückstellungen. Diese bildet eine Bank für Notfälle – zum Beispiel um Schadensfälle zu regulieren. Nach unserer Auffassung stellt die Bildung von Rückstellungen ein indirektes Schuldeingeständnis dar, weil damit gerechnet wird, diese Summe an Geschädigte zu zahlen. Im Geschäftsbericht wurden Rückstellungen oftmals pauschal ausgewiesen, ohne dass man diesen entnehmen kann, für welchen konkreten Zweck diese erfolgten. So fragte Rechtsanwalt Krüger nach dem Anteil, der für Beschwerden bezüglich geschlossenen Fonds angedacht ist.
Die Postbank benannte darauf die Höhe der Rückstellungen von 47,1 Millionen Euro von der Gesamtsumme von knapp 1,5 Milliarden. In der Antwort gab die Postbank an, dass 300 Anfragen von Anlegern aktuell bestünden und man mit etwa noch weiteren 300 rechnen würde.
Des Weiteren fragte der Rechtsanwalt der Kanzlei Helge Petersen & Collegen, ob es nicht sinnvoller sei, den Anlegern geschlossener Beteiligungen zumindest im Wege der Kulanz schnelle, faire und unkomplizierte Lösungen anzubieten und so das Ansehen der Deutschen Postbank AG in der Öffentlichkeit anzuheben, statt die Anliegen der Anleger im außergerichtlichen Verfahren zu ignorieren und diese in Prozesse zu treiben.
Herr Strauß antwortete leider darauf nicht, sonder verwies nur auf seine Einführungsrede.
„Bei 47,1 Millionen Euro für circa 600 Verfahren ergibt sich ein Betrag von 78 000 Euro pro Verfahren, der von der Postbank von Vorneherein einkalkuliert wird. Das macht wohl kaum jemand, der ein reines Gewissen hat!“, so Fachanwalt Helge Petersen.
Rechtsanwalt Marten Krüger fasst seine Eindrücke zusammen: „Allein der Umstand, dass sich Herr Strauß veranlasst sah, bereits in seiner Eröffnungsrede eine Erklärung zur Problematik der geschlossenen Beteiligungen abzugeben, zeigt, dass man auf Seiten der Postbank offensichtlich ein nicht unerhebliches Risikopotential sieht und die Abwicklung einen nicht unerheblichen Stellenwert aufweist. Nicht umsonst wurden entsprechende Rückstellungen vorgenommen, was nicht der Fall wäre, wenn man seitens der Deutschen Postbank AG davon ausgehen würde, dass irgendwelche Schadensersatzansprüche nicht berechtigt sind.“
Sollten die von der Deutschen Postbank AG angegebenen Zahlen zutreffend sein, werden knapp ein Viertel von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen geführt und auf die 300 laufenden Fälle entfallen gleich über 30% an die Kieler Kanzlei des Fachanwalts.
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