Aus einem „theoretischen“ wird ein „konkreter“ Anspruch zugunsten der Anleger – Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe müssen neu bewertet werden
Mit der heutigen Entscheidung beendet der Bundesgerichtshof den Dauerstreit zwischen den Obergerichten der Republik. Die Bank muss im Beratungsgespräch über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären. Andernfalls ist die Beratung fehlerhaft und kann zu Ersatzansprüchen führen. Das sahen bisher einige der Oberlandesgerichte anders.
„Dieses Urteil stützt“, so Helge Petersen, „nicht nur unsere Rechtsauffassung, es ist nahezu ein Segen für alle Kleinanleger, die ihre Ersparnisse in einen solchen riskanten Fonds angelegt hatten und nun mit Erstattung ihrer Anlagesumme rechnen dürfen.“ „Insbesondere der 5. Senat des Oberlandesgerichts Schleswig wird seine ablehnende Haltung gegenüber den Geschädigten überdenken müssen“, ist sich der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen sicher.
Allen voran wird sich der Senatsvorsitzende Dr. Hilgenhövel der neuen Rechtsansicht beugen müssen. Das dürfte ihm nicht leicht fallen, denn gerade er war es, der die Sachkompetenz der Erstinstanz, die zugunsten der Anleger entschieden, kritisierte und deutet an, in allen Klageverfahren, die zusammen ein sechsstelliges Volumen vorweisen, gegenteilig zu urteilen. Trotz der Warnschüsse aus verschiedenen anderen Oberlandesgerichten, blieb der 5. Senat bei seinen anscheinend festgefahrenen Ansichten; wobei ein Motiv unklar ist. Die Situation eskalierte völlig als der 5. Senat versuchte seine eigene Ansicht per frühzeitigem Urteil vor dem Termin des Bundesgerichtshofs zu zementieren. Dieses Gebaren zog drei Befangenheitsanträge und mehrere Mitteilungen an die Präsidenten der ordentlichen Gerichte und dem Justizministerium nach sich.
„Es ist erfreulich, dass aufgrund der klaren Linie des BGH insbesondere bei den Fällen beim Oberlandesgericht Schleswig möglicherweise den Anlegern eine teure Revision erspart bleibt.“, zeigte sich der Kanzleiinhaber zufrieden.
Helge Petersen begleitet die Kurskorrektur im Recht mit seiner eigenen Philosophie: Bei allem Verständnis für die rechtsdogmatische Betrachtung gebührt aber auch der eigenen Rechtsfindung eine hinreichende Bedeutung. Wenn auch nur ein kleiner Handlungsspielraum in der Rechtsauslegung besteht und damit dem „kleinen Mann“ auf der Straße geholfen werden kann, dann kann man nicht, dann muss man diesen rechtlichen Spielraum zugunsten der betroffenen Anleger nutzen. Viele dieser Kleinanleger haben die gesamten Ersparnisse ihrer Hausbank anvertraut und standen vor dem wirtschaftlichen Aus. Das bisherige Verhalten des 5. Senats erschien ohne Augenmaß, ohne juristische Flexibilität und einfach nur bankkonform. „Das Urteil des BGH ist ein juristischer Befreiungsschlag im Sinne von mehr Verbrauchergerechtigkeit“, resümiert Helge Petersen abschließend.
Quelle: Nordfriesisches Tageblatt, Rubrik: Geld & Recht, 02.05.2014
Aktuelle BGH-Urteile:
BGH „XI ZR 477/12“ vom „29.04.2014“
BGH „XI ZR 130/13“ vom „29.04.2014“