MS Monia Tom Wörden GmbH & Co. KG – das sollten Anleger wissen

MS Monia Tom Wörden

Der MS Monia Tom Wörden GmbH & Co. KG erging es wie vielen Schiffsfonds: auch sie musste Insolvenz anmelden. Am 19. November 2017 hat das Amtsgericht Niebüll das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 5 IN 55/17).

Mit einer Mindestbeteiligung von 15.000 EUR konnten sich Anleger laut den uns vorliegenden Informationen 2008 und 2009 an der Fondsgesellschaft beteiligen.

Die Vermittler dieser Beteiligung hoben unter anderem die extrem flexible Einsetzbarkeit und sehr gute Ausstattung des Schiffes hervor. Auch der Hauptprospekt des Fonds warb mit ähnlichen Aussagen. Prognostiziert wurde den Anlegern über die Laufzeit von rund 18 Jahren insgesamt 298% bezogen auf die Nominalbeteiligung. Doch die Anleger wurden enttäuscht: statt satten jährlichen Ausschüttungen drohen ihnen hohe Verluste. Mitunter bis hin zum Totalverlust, wenn sie keine rechtlichen Schritte unternehmen.

Anleger können ihren finanziellen Verlust abwenden

Denn: Anleger können ihren finanziellen Verlust abwenden, wenn Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. In vielen Fällen können diese Ansprüche auf Grundlage einer fehlerhaften Anlageberatung durchgesetzt werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041).

Dies bedeutet, dass der Anlageberater den Interessenten einer solchen Investition neben den Vorzügen der Beteiligung auch vollständig über die bestehenden Risiken aufklären muss.
„Die wenigsten Anleger sind sich bis heute darüber bewusst, dass sie mit Ihrer Unterschrift unter die Beitrittserklärung des Fonds eine unternehmerische Beteiligung erworben haben und damit auch das Risiko des Totalverlustes eine entscheidende Rolle spielt.“ so Helge Petersen, der sich seit Jahren für Anleger einsetzt und so mehrere Millionen Euro an Anlegervermögen gerettet hat.

Wenn auch Sie sich falsch beraten fühlen, informieren wir Sie gern kostenfrei und unverbindlich über Ihre Möglichkeiten.

Die unzähligen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolge bei Schiffsbeteiligungen, die wir für unsere Mandanten erzielt haben, sollten jeden noch zögerlichen Anleger dazu ermuntern, seinen Fall prüfen zu lassen.

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