In den vergangenen Monaten haben wir regelmäßig über neue positive Urteile in Sachen SolEs 21 und 22 berichtet. Aktuell führen wir noch eine Vielzahl von Verfahren für Anleger dieser Solarfonds, deren Vergleiche und Urteile uns fast wöchentlich erreichen. Da die meisten Vergleiche eine Pflicht zum Stillschweigen beinhalten, dürfen wir über deren Inhalt und Zustandekommen nicht berichten.
Über unsere Urteile berichten wir jedoch ständig.
In einem der Urteile, die uns in den vergangenen Tagen erreichten, erhält eine Anlegerin aus Friedrichshafen nun 14.450 € nebst Verzugszinsen von der Postbank Finanzberatung AG zurück.
Die Mandantin beteiligte sich im November 2010 mit 15.000 EUR an der SolEs 22 GmbH & CO. KG. Angedient wurde ihr dieser Fonds durch einen Berater der Postbank Finanzberatung AG. In den Beratungsgesprächen teilte sie ihm mit, ihr Kapital sicher und mit Erhalt anlegen zu wollen. Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wie SolEs 22 macht den Anleger zum Unternehmer. Geschlossene Fonds zählen zu den hochspekulativen Anlageprodukten. Risiken dieser Anlageprodukte sind u.a. das Totalverlustrisiko sowie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB. Diese Risiken sind aufklärungsbedürftig.
Das Gericht begründet sein Urteil zugunsten der Mandantin damit, dass der Berater sie eben nicht vollständig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt habe. Die Postbank Finanzberatung AG habe somit ihre Pflicht zur Aufklärung über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken verletzt.
Durch das Urteil erhält die Anlegerin aus Friedrichshafen ihre Anlagesumme abzüglich erfolgter Ausschüttungen von der Postbank Finanzberatung zurück. Zudem erhält sie Verzugszinsen und wird von Schäden und Nachteilen, die unmittelbar oder mittelbar aus der Zeichnung des Fonds resultieren, freigestellt.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig und die Postbank Finanzberatung hat der Anlegerin die Summe bereits ausgezahlt. Rechtsanwalt Alexander Schwer der die Mandantin vertritt, freut sich über das positive Urteil.
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
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