Nachdem viele Darlehensnehmer mittlerweile ihre Immobiliendarlehen, deren Verträge Fehler beinhalteten, widerrufen haben, eröffnet der Widerruf nun auch Kfz-Leasingnehmern diese Möglichkeit.
Angesichts des VW Abgasskandals und der Dieselfahrverbote ermöglicht Ihnen ein Widerruf des Kfz-Leasingvertrags die Abgabe Ihres Fahrzeugs, ggf. sogar ohne Nutzungsersatz leisten zu müssen.
Auch können Sie so teure Kredite vorzeitig beenden oder günstigere neue Konditionen verhandeln. Die Möglichkeit Kfz-Leasingverträge zu widerrufen, beschränkt sich nicht auf einzelne Hersteller und ist somit bei allen Herstellern gegeben, egal ob Benziner oder Diesel.
In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen KFZ-Leasingverträgen sind Mängel zu entdecken. Die Rückabwicklung des Kfz-Leasingvertrags ist dann durch einen Widerruf möglich. Sie als Leasingnehmer erhalten sämtliche Leasing-Raten zurück und werden von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten. Im Gegenzug müssen Sie das Auto abgeben, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung gegenüber der Autobank fällig. Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gilt die Besonderheit, bei einem Widerruf weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten zu müssen.
Neben den Immobiliendarlehensverträgen und Kfz-Leasingverträgen lohnt sich eine Überprüfung Ihres Leasingvertrages auch für weitere Finanzdienstleistungsverträge, beispielsweise für Software und Büromaterial. Sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihrem Leasingvertrag gerne an.
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In vielen Fällen kommt die Rechtsschutzversicherung für entstehende Kosten eines Verfahrens auf. Wir klären für Sie die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung im Rahmen unserer Ersteinschätzung.
Ganz gleich, ob Sie gewerblicher oder privater Leasingnehmer sind, unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Gerne überprüfen wir Ihren Fall und zeigen Ihnen Lösungswege auf.
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