Erneut ist es ein Anleger der SolEs 21 GmbH & Co. KG, der aus dem Fonds austritt und seine Anlagesumme zurückerhält.
Somit sinkt die Anzahl der verbliebenen Gesellschafter weiter und der Fall reiht sich in unsere Serie an positiven Urteilen für SolEs-Anleger ein. Mittlerweile hat unsere Fachkanzlei über 1 Million EUR an Mandantenvermögen aus SolEs 21 GmbH & Co. KG und SolEs 22 GmbH & Co. KG zurückgeholt.
Der Mandant aus Baden-Württemberg, der sich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus unserer Kieler Fachkanzlei vertreten lässt, hatte 2009 in den Solarfonds investiert. Der Zeichnung des Solarfonds vorangegangen war eine Informationsveranstaltung zum SolEs 21, zu der die Postbank Finanzberatung AG eingeladen hatte. Wenige Monate später investierte er auch in die Aquila WaldINVEST III GmbH & Co. KG. Beide Fonds wurden ihm durch denselben Berater der Postbank Finanzberatung AG angedient. Der Berater beschrieb die Fonds als sichere und für die Altersvorsorge passende Investition. Über die Risiken geschlossener Fonds, wie beispielsweise das Blind-Pool-Konzept bei Aquila WaldINVEST III und das Risiko der Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung bei SolEs 21, habe der Berater nicht aufgeklärt, so das Landgericht Hannover in seinem Urteil.
Das Gericht stellt darin fest, dass die Postbank Finanzberatung AG ihre Pflicht verletzt habe, den Kunden anlagegerecht aufzuklären. Die Beratung muss anleger- und objektgerecht sein. Maßgeblich sind einerseits der Wissenstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarkts sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGH, Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06).
Durch das Urteil werden die beiden Beteiligungen rückabgewickelt. Der Mandant erhält seine Anlagesumme abzüglich erfolgter Ausschüttungen zurück und wird von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs.4 HGB- freigestellt. Zudem erhält er Verzugszinsen von der Postbank Finanzberatung AG.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig und der Betrag bereits durch die Postbank Finanzberatung AG an den Mandanten ausbezahlt worden.
Fonds wie SolEs oder Aquila WaldINVEST sprachen aus unseren Erfahrungen sehr häufig Kunden an, für die die Verwendung ihres Geld zum Zwecke der Umwelt ein Top-Argument war, um ihr Geld in den jeweiligen Fonds zu investieren. Der Gedanke, Gutes zu tun und gleichzeitig Rendite zu erwirtschaften, überzeugte viele Anleger.
Wenn auch Sie Anleger der SolEs oder Aquila Fonds und sich falsch beraten fühlen: rufen Sie uns oder schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung (Ersteinschätzungsformular in 5 Minuten online ausgefüllt) dient dazu, Ihnen konkrete Chancen und Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall aufzuzeigen! Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.
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Fotos: Pixabay
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