Wir vertreten aktuell u.a. eine Vielzahl Mandanten, die in die s.g. Produktentanker-Fonds der König & Cie Treuhand GmbH investiert haben.
In einem unserer positiven Urteile aus 2017 erhält eine Anlegerin aus Emden ihre Anlagesumme von 15.000 EUR abzüglich vorher erfolgter Ausschüttungen zurück.
Die Mandantin beteiligte sich an dem König & Cie Renditefonds 60 – Produktentanker-Fonds II MT „KIND EDWARD“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, MT “KING ERIC” Tankschiffahrt GmbH & Co. KG.
Sie hatte den Fonds im Sommer 2007 von einem Berater der Postbank Finanzberatung AG angedient bekommen und klagte 2014 aufgrund von Falschberatung.
Das Landgericht Hannover verkündete Mitte 2017 sein Urteil: in diesem Fall habe die Postbank Finanzberatung AG ihre Aufklärungspflicht verletzt. Der Berater hat die Anlegerin u.a. nicht über das Risiko eines Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB aufgeklärt. Somit erhielt die Mandantin ein positives Urteil.
Neben der Schadenssumme wurden der Mandantin auch teilweise außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zugesprochen. Sie wurde von allen Schäden und Nachteilen freigestellt. Zu diesen zählt u.a. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig und die Schadenssumme durch die Postbank Finanzberatung AG an die Mandantin ausgezahlt.
Wenn auch Sie Anleger der Produktentanker-Fonds wie
- König & Cie. Renditefonds 69 Produktentanker-Fonds III
MT „King Darius“ Tankerschiffahrts GmbH & Co. KG
MT „King Duncan“ Tankerschiffahrts GmbH & Co. KG - König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker-Fonds IV
MT „KING DOUGLAS“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG
MT „KING DANIEL“ Tankschiffahrts GmbH & CO. KG
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