Eine häufig an uns gestellte Frage von SolEs-Anlegern:
Machen Sie Sammelklagen? Kann ich mich noch daran beteiligen?
Unsere Antwort: Nein!
Klagen Sie gegen Voigt & Collegen aufgrund eines angeblichen Prospektfehlers?
Unsere Antwort: Nein!
Wir führen ausschließlich Einzelverfahren. Aus unserer Erfahrung ist dies der einzige Weg, für unsere Mandanten erfolgreich zu sein.
Durch unsere für Anleger bundesweit erstrittenen Urteile in den SolEs-Verfahren musste aktuell insgesamt eine Summe von über 1 Mio. Euro zurückgezahlt werden.
Die Anleger wurden von Nachhaftungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB freigestellt.
Zudem haben wir eine Vielzahl von Vergleichen für unsere Mandanten erwirkt.
Bundesweit haben wir Urteile von 8.000 € bis 200.000 € gegen Banken, Sparkassen und andere Vermittler errungen. Urteile, durch die unsere Mandanten ihre vollständige Anlagesumme zurückerhalten haben. Zu unseren Gegnern zählen u.a.:
- mehrere Genossenschaftsbanken,
- Postbank Finanzberatung AG,
- Oldenburgische Landesbank,
- MLP Finanzdienstleistungen AG,
- BNP PARIBAS S. A. Niederlassung Deutschland,
- UDI Beratungsgesellschaft mbH
Auf unserer Internetseite www.solarfonds-check.de veröffentlichen wir regelmäßig durch uns erstrittene Urteile für Anleger der SolEs-Fonds.
Wenn auch Sie Anleger der SolEs-Fonds oder anderer Fonds sind – nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung oder rufen Sie uns für weitere Informationen an: (0)431/260 924-50
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie auch unsere kostenfreie ErsteinschätzungTelefon: 0431 – 260 924 0
Fotos: Eigene Grafik, Geldscheine – Pixabay
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