Neue Urteile im „Zinsskandal Leer“

Urteile im Zinsskandal Leer

Kanzlei Helge Petersen & Collegen erstreitet vor dem Landgericht Bonn eine ganze Serie von Urteilen gegen die Deutsche Postbank AG im sogenannten Zinsskandal.

Noch nicht verblasst ist die Erinnerung an den leitenden Angestellten der Deutschen Postbank AG, der in einer Filiale im ostfriesischen Leer über ca. fünf Jahre hinweg Kunden vermehrt Sonderkonditionen für Spar- und Girokonten eingeräumt hat (wir berichteten mehrfach ausführlich in diesem Blog).

Das Problem an der Angelegenheit: es handelte sich offenbar um einen „Alleingang“ dieses Mitarbeiters der Bank.

Erst im Jahr 2013 fiel der Deutschen Postbank AG sein Treiben auf – angesichts der Höhe und des Verlaufes der Zahlungsströme bei diesen Zinsauszahlungen durch die betroffene Filiale  muss dies zu einem vernichtenden Urteil im Bezug auf die Funktionsfähigkeit des Controlling-Apparats der Bank führen.

Der leitende Mitarbeiter wurde suspendiert, noch schlimmer aber trafen die Folgen des Skandals die betrogenen Anleger: Kontosperrungen, Rückbuchungen von Zinsauszahlungen, ebenso Rückzahlungsaufforderungen und teilweise sogar die Androhung von Schufa-Eintragungen prasselten von Seiten der Bank auf diese ein.

Serie von Urteilen für geschädigte Anleger

Ende November gelang es der Kanzlei Helge Petersen & Collegen, eine ganze Serie von Urteilen für geschädigte Anleger des „Zinsskandals“ zu erstreiten. Unter den Aktenzeichen 3 O 478/13, 3 O 479/13, 3 O 481/13 und 3 O 482/13 urteilte das Landgericht Bonn erstinstanzlich aus, die Postbank AG muss Anlegern in der Summe fast 1,5 Millionen Euro Schaden ersetzen, welcher aus dem Vorgehen ihres ehemaligen Mitarbeiters diesen entstanden war.

Sich unter Berufung auf einen „Alleingang“ des Mitarbeiters aus der Haftungspflicht zu nehmen, gelang der Deutschen Postbank AG nicht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die darin aufgeführten Entscheidungsgründe stellen jedoch einen Meilenstein im Bereich des Anlegerschutzes dar, stellte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen zufrieden fest.
Man darf daraus herleiten, die Bank sei zu ausreichend kaufmännischer Sorgfalt verpflichtet, das Treiben ihrer Angestellten im Geschäftsbetrieb in geeigneter Weise zu überwachen, um solche Vorgänge frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

Ein solcher Schaden aus dem Alleingang eines Einzelnen darf nicht den betrogenen Anleger treffen.

Sind Sie von den Vorgängen in Leer betroffen? Gern ist die Kanzlei Helge Petersen & Collegen bereit, Ihren Fall im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung zu überprüfen.


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