Zieht der P&R-Skandal weitere Kreise?

Zieht der P&R-Skandal weitere Kreise?

Möglicherweise auch Tausende Altanleger jetzt betroffen!

Bereits in seinen Schreiben aus Mai und August diesen Jahres hat der P&R Insolvenzverwalter Dr. Jaffé erst die P&R Gläubiger und später auch die P&R Altanleger über die Möglichkeit informiert, vor Eröffnung der Insolvenz erhaltene Mietzahlungen und Rückkaufpreise für abgelaufene P&R Verträge zurückzufordern.

Jüngsten Berichten zufolge lässt der Insolvenzverwalter seinen Worten nun Taten folgen. So wird aus dem Kreis des P&R Gläubigerausschusses berichtet, dass Dr. Jaffe damit begonnen habe, P&R Altanleger zur Rückzahlung bereits erhaltener Auszahlungen aufzufordern.

In welchem Umfang dies geschieht, ist aktuell noch nicht klar. Möglicherweise sind letzten Endes mehrere Tausend weitere Altanleger betroffen.

Rechtlich stützt sich der Insolvenzverwalter dabei auf die sogenannte Insolvenzanfechtung. Die Insolvenzanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter insbesondere, Zahlungen rückgängig zu machen, die ohne entsprechende Gegenleistung erfolgten. Dies ist für einen Zeitraum bis zu 4 Jahre vor dem Insolvenzantrag grundsätzlich möglich.

Ob die Zahlungen der P&R Gesellschaften tatsächlich der Insovlenzanfechtung unterliegen, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt.

Von einer Rückforderung durch den P&R Insovenzverwalter betroffen?

Sollten Sie mit Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter konfrontiert sein, empfehlen wir Ihnen dringend eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Wenden Sie sich gerne wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung an uns. Hierfür benötigen wir zunächst lediglich das sprechende Anschreiben des Insolvenzverwalters.

Wenn auch Sie von der P&R-Insolvenz betroffen sind, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten bezüglich Ihrer Anlage.

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