Vor dem Landgericht Hamburg konnten wir die Verurteilung der Hansa Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG zur Rückabwicklung einer Beteiligung an dem HT-Twinfonds aufgrund eines Prospektfehlers erstreiten.
Bei dem HT-Twinfonds hatten Anleger die Möglichkeit sich mittelbar über die Treuhandgesellschaft oder unmittelbar als Kommanditist an zwei Ein-Schiffs-Gesellschaften zu beteiligen. Anlageobjekte des Fonds waren zwei Vollcontainerschiffe: die HS BACH und die HS BIZET.
Auch einer unserer Mandanten zeichnete 2008 nach einer telefonischen Beratung eine solche mittelbare Beteiligung, die sich später zu einer direkten Kommanditbeteiligung mit Eintragung in das Handelsregister umwandelte.
Zur Enttäuschung vieler Anleger blieb die prospektierte Entwicklung des HT-Twinsfonds mit der Folge aus, dass aufgrund eines Insolvenzverfahrens alle bis dahin ausgezahlten Ausschüttungen bzw. Rückzahlungen an die Anleger vom Insolvenzverwalter zurückgefordert wurden.
Für unseren Mandanten haben wir die Verletzung vorvertraglicher Pflichten gerügt. Das LG Hamburg sah diese Verletzung ebenfalls und stützte seine Entscheidung auf den fehlerhaften Prospekt und der damit einhergehenden fehlerhaften Anlageberatung. Weiterhin führte das Gericht aus, dass besonders die Prognose der Liquiditätsvorschau des Fonds nicht vertretbar gewesen sei, da unter anderem Deckungs- und Klassenkosten nicht vollständig berücksichtigt worden sind.
Haben Sie eine Beteiligung an dem HT-Twinfonds gezeichnet und fühlen sich über Risiken und wesentliche Merkmale nicht ordnungsgemäß beraten?
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