Die Anleger des ThomayLloyd Global High Yield Funds 425 und 450 werden von der Anlegerverwaltung vor die Wahl gestellt. Die ThomasLloyd Verwaltung in Zürich teilte mit einem Schreiben vom Februar 2019 mit, dass zwischen der Kündigung und einer künftigen Aktionärsstellung bis Ende März 2019 gewählt werden muss. Auch viele unserer Mandanten sind betroffen.
In dem Schreiben wird dazu aufgefordert, Stellung bezüglich der bereits ausgeübten Kündigungsrechte zu beziehen. Anlegern, die von ihrem Recht bereits Gebrauch gemacht haben, droht möglicherweise der Totalverlust. In dem Schreiben wird nämlich, anders als von vielen Anlegern erwartet, das Auseinandersetzungsguthaben mit Null Euro beziffert. Das bedeutet, dass die erhoffte Einlage und Rendite nicht gewährt werden sollen.
Für den Fall, dass die Kündigung zurückgezogen wird, sollen die vormaligen Genussrechtsinhaber nun zu Aktionären eines neuen Unternehmens werden, welches durch die Verschmelzung der ThomasLloyd Investments GmbH mit der CT Infrastructure Holding Limited entstanden ist. Dies soll ihnen eine Steigerung der Gesamtrendite ermöglichen.
Die Änderung wurzelt laut Schreiben in einer nicht zufriedenstellenden Ertragssituation, die zugunsten der Anleger verbessert werden soll:
„Um diese langfristige vorteilhafte und alternativlose Neustrukturierung umsetzen zu können, war es u. a. aus rechtlichen und steuerlichen Gründen unvermeidlich, die Beteiligungsbuchwerte aller Genussrechts-/-schein-Inhaber zum Stichtag 31.12.2017 temporär auf ein Minimum abzuwerten.“
Ob die Verschmelzung mit dem englischen Unternehmen diese Lage verbessern kann, ist jedoch unklar. Fraglich ist außerdem, ob die Fusion ohne die Zustimmung der Genussrechtsgläubiger überhaupt rechtlich wirksam ist. Darüber hinaus ist noch nicht geklärt, wie die Rechtsform der englischen Limited angesichts des drohenden harten „Brexit“ rechtlich zu behandeln ist und ob Anleger unter Umständen mit ihrer Einlage haften.
Wenn auch Sie in den ThomasLloyd Global High Yield Funds 425 und 450 investiert haben: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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