Dieselskandal: Erneute Rückrufanordnung durch das KBA bei Mercedes

Dieselskandal: Erneute Rückrufanordnung durch das KBA bei Mercedes

Der Skandal rund um die Abgasmanipulation bei Dieselmotoren nimmt kein Ende. Am Freitag den 11.10.2019 wurde die Anordnung einer weiteren Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes bei Mercedes bekannt. Betroffen sind abermals Fahrzeuge mit dem Motorentyp OM651. Die Produktion der Motoren mit der Abgasnorm Euro-5 soll im Juni 2016 ausgelaufen sein.

Wir haben bereits am 26. September darüber in unserem Blog berichtet. Bereits im Juni dieses Jahres wurden rund 60.000 Fahrzeuge des Mercedes Geländewagens GLK auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes zurückgerufen. Auch in diesen ist der Motor OM651 verbaut.

Möglicherweise europaweit mehrere hunderttausend Fahrzeuge betroffen

Nun sollen mehrere hunderttausend weitere Fahrzeuge europaweit betroffen sein. Dazu zählen auch circa 260.000 Fahrzeuge des Typs Sprinter. Entgegen der Auffassung von Daimler beurteilte das Kraftfahrtbundesamt bei den nun betroffenen Fahrzeugen die Abgastechnik wiederum als unzulässig.

Gegen die Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes will Daimler abermals Widerspruch einlegen. Der Autobauer kündigte jedoch an, dass man mit der Behörde kooperieren und die betroffenen Kunden informieren würde. Die Informationen wären allerdings nicht überraschend, da bereits im Falle des GLK bekanntgegeben wurde, dass die beanstandete Funktion bei der Abgasreinigung in unterschiedlichen Baureihen genutzt wurde. Eine Zahl im mittleren sechsstelligen Bereich ist vom aktuellen Rückruf laut eigenen Angaben des Unternehmens betroffen.

Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen des Widerrufs und des Abgasskandals im Allgemeinen auf dem Laufenden. Wenn auch Ihr Fahrzeug betroffen sein könnte, kontaktieren Sie uns gerne. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung informieren wir Sie über Ihre weiteren Möglichkeiten und helfen Ihnen nicht auf einem Schaden sitzen zu bleiben.

Für betroffene Dieselkunden besteht weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen und die Anschaffung von Fahrzeugen rückabzuwickeln. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen steht interessierten Fahrzeugbesitzern gern mit Rat und Tat zur Seite.

Sie haben Fragen? Hier direkt Kontakt aufnehmen.


5 Schritte zu Ihrem RechtHier informieren und Chancen bewerten lassen!

Kurzberichte zu Erfolgen und Urteilen der Kanzlei

→ Hier alle Urteile und Erfolge anzeigen

Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung
Posted in: