Der Vorwurf gegen den deutschen Automobilhersteller Volkswagen, eine sog. „Schummel-Software“ entwickelt zu haben, um die Abgaswerte ihrer Dieselmotoren zu schönen, ist nicht neu. Zahlreiche Käufer von VW-Fahrzeugen führen sowohl im Ausland als auch hier in Deutschland inzwischen Prozesse gegen Volkswagen, da sie ihre Fahrzeuge in der Erwartung gekauft haben, auch etwas für ihr Umweltgewissen zu tun, weil die Fahrzeug vermeintlich schadstoffärmer seien als andere.
Nun hat die EU-Kommission eine förmliche Prüfung von Kartellvorwürfen nicht nur gegen Volkswagen sowie deren Tochterunternehmen Audi und Porsche eingeleitet, sondern sie ermittelt auch gegen Daimler und BMW. Es bestehe insoweit der Verdacht, dass dieser sog. „Fünferkreis“ Absprachen in Bezug auf die Entwicklung und Einführung von Abgasreinigungssystemen getroffen hat, die auf eine Verhinderung der Entwicklung solcher Systeme hinauslaufen. Möglicherweise haben also die Hersteller das Wissen und die Fähigkeiten ihrer Ingenieure lieber in die Entwicklung von „Schummel-Software“ investiert, statt diese Kapazitäten in die Entwicklung von Abgasreinigungssystemen zu investieren, mit denen sich der Ausstoß von Schadstoffen tatsächlich reduzieren lässt. Wurde hier deutsche Ingenieurkunst an der falschen Stelle eingesetzt?
Sollte sich der Verdacht der EU-Kommission bestätigen, dann könnte man – so wird jedenfalls die zuständige Wettbewerbskommissarin Margrethe Verstager in einem Bericht der Tagesschau vom 18.09.2018 zitiert – den betroffenen Herstellern vorwerfen, sie hätten den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen.
Ein derart wettbewerbswidriges Verhalten kann sowohl nach dem deutschen als auch nach dem europäischen Kartellrecht mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden, die sogar Milliardenhöhe erreichen können. Sowohl eine (weitere) Rufschädigung der betroffenen Fahrzeughersteller als auch die Verhängung von Bußgeldern bzw. bereits die Aussicht hierauf könnten geeignet sein, sich negativ auf die Aktienwerte der betroffenen Unternehmen auszuwirken. Die ohnehin bereits durch den Dieselskandal gebeutelten Anleger müssten also ggf. weitere Verluste ihrer Anlagen hinnehmen und könnten sich so veranlasst sehen, wiederum die Autokonzerne in Regress zu nehmen.
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